Drucksache - 1688/IV  

 
 
Betreff: Familienzentren und Not-/Gemeinschaftsunterkünfte für Flüchtlinge
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:1. Matischok-Yesilcimen
2. Deniz
 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
16.10.2014 
33.öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
06.11.2014 
34. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses vertagt   
04.12.2014 
35. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Partizipation und Integration Entscheidung
27.01.2015 
27. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Integration vertagt   
24.02.2015 
28. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Integration ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.03.2015 
38. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
17.03.2016 
48. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin      

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 07.10.2014
2. BE vom 04.12.2014
3. BE Integration vom 24.02.2015
4. Beschluss
5. VzK vom 07.03.2016
6. Anlage
7. Schlussbericht

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von BerlinDatum:     .02.2016

Abt.      Tel.:23700

     

 

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.

 

Mitte von Berlin1688/IV

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme

 

über Familienzentren und Not-/ Gemeinschaftsunterkünfte für Flüchtlinge

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 19.03.2015 an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1688/IV):

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft dafür einzusetzen, dass die Familienzentren eine verbindliche Kooperationsvereinbarung mit den in ihrem Wirkungsfeld (ca. 2 km) liegenden  Asylbewerberunterkünften schließen. Solch eine Schwerpunktsetzung ist in den Förderleitlinien 2014 bis 2015 „Weiterentwicklung und Ausbau der Berliner Familienzentren" nicht vorgesehen. Besonders neu zugewanderte Familien, die teilweise nur zeitlich begrenzt in den Gemeinschaftsunterkünften wohnhaft sind, benötigen dringend Unterstützung.“

 

Das Bezirksamt hat am  16.02.2016  beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als zur Kenntnis zu bringen.

 

Das Bezirksamt hat sich in Umsetzung des BVV-Beschlusses, dass die Familienzentren eine verbindliche Kooperationsvereinbarung mit den in ihrem Wirkungsfeld (ca. 2 km) liegenden  Asylbewerberunterkünften schließen, mit Schreiben vom 31.03.2015 an die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft, Frau Staatssekretärin Klebba, gewandt.

 

Fr. Klebba hat sich in ihrem Antwortschreiben vom 17.12.2015r die Anregung bedankt und eine entsprechende Ergänzung der Förderleitlinie zugesagt. Für weitere Einzelheiten wird auf das Schreiben in der Anlage verwiesen.

 

Wir bitten den Beschluss als erledigt anzusehen.

 

 

A. Rechtsgrundlage:

 

§ 13 i.V.m. § 36 Bezirksverwaltungsgesetz

 

 

B) Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

 

a. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

 

keine

 

b. Personalwirtschaftliche Ausgaben:

 

keine

 

 

Berlin, den      

 

 

 

 

 

 

Bezirksstadträtin Smentek

 

 

 

 
 

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