Drucksache - 1556/IV
Das Bezirksamt möge beschließen:
(Text siehe Rückseite)
Abt. Tel.: 32200 SE Personal und Finanzen
BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.
Vorlage – zur Beschlussfassung –
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
A) Begründung: Das Bezirksamt hat dafür beim Abgeordnetenhaus von Berlin und bei der Bezirks-verordnetenversammlung aufgrund der Bestimmungen in § 37 Abs. 4 S. 1 und Abs. 7 LHO nach dem Abschluss der Bücher (§ 76 Abs. 1 LHO) die nachträgliche Genehmigung einzuholen.
B) Rechtsgrundlage:
§37 Abs. 4 LHO
C) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung
Die zugelassenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben erhöhen die Ausgabeermächtigung des Bezirkshaushaltsplans Mitte 2012 um 13.022.658,03 €. Sie werden vollständig durch erhöhte Finanzzuweisungen der Senatsverwaltung für Finanzen (Basiskorrektur), Mehreinnahmen aus der Gewinnablieferung Parkraumbewirtschaftung und Minderausgaben an anderer Stelle des Bezirkshaushaltsplans ausgeglichen.
Keine, da im Rahmen der laufenden Aufgabenerfüllung erledigt.
Berlin, den 8. Juli 2014
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