Drucksache - 1041/IV
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, in Abstimmung mit dem Investor des Kaufland Müllerstraße 123-125 folgende Verbesserung für das Wohnumfeld und die Bewohner/innen umzusetzen:
- Gezielte Ausastung der Bäume vor den Grundstücken Kongostraße 50-54, zur Verbesserung der Belichtungsverhältnisse für die MieterInnen der Häuser. Dabei ist selbstverständlich sicherzustellen, dass durch fachlich vertretbare baumpflegerische Maßnahmen eine Schädigung der Bäume nicht erfolgt. - Gezielte Ausastung der Bäume vor den Grundstücken Lüderitzstraße 48-52 (südöstliche Seite zum Kauflandgrundstück), zur Verbesserung der Belichtungsverhältnisse für die MieterInnen der Häuser. Dabei ist selbstverständlich sicherzustellen, dass durch fachlich vertretbare baumpflegerische Maßnahmen eine Schädigung der Bäume nicht erfolgt. - Die Lärmschutzmauer zu den Häusern Lüderitzstraße 48-52 ist farblich hell und/oder künstlerisch zu gestalten (z.B. durch GrafittikünstlerInnen). - Schaffung einer Durchgängigkeit durch das Kauflandgebäude für die MieterInnen der Wohnhäuser Lüderitzstraße 48-52 um eine kurze fußläufige Anbindung an die Müllerstraße zu gewährleisten.
Begründung:
Der Kauflandneubau Müllerstraße 123-125 (ehemals Müllerhalle) führt durch seine südöstliche anthrazitfarbene Verklinkerung und durch den anthrazitfarbenen Anstrich der Lärmschutzwand zur Lüderitzstraße zur Verdunkelung des Straßenraumes der Kongo- und Lüderitzstraße. Zusammen mit dem seit Jahren nicht gepflegten Baumbestand führt dies auch zur erheblichen Verdunkelung der Wohnungen in den Häusern Kongostraße 50-54 und Lüderitzstraße 48-52. Dieser Effekt könnte durch gezielte Baumpflegemaßnahmen und eine farblich hellere Gestaltung de Lärmschutzwand verringert werden. Die Bebauung des gesamten Grundstückes des Kauflandneubaus zur Müllerstraße verhindert für die BewohnerInnen der Lüderitzstraße die vormalige fußläufige Anbindung an die Müllerstraße. Daher sollte die im Ausschuss Wirtschaft und Arbeit am 26.8.2013 diskutierte und von der dortigen Anwohnerinitiative geforderte Möglichkeit der Gebäudedurchwegung (z. B. durch personenbezogenes Chipkartensystem) geprüft und bei Zustimmung des Investors umgesetzt werden.
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