Drucksache - 1026/IV
Wir fragen das Bezirksamt:
Anfang Juni 2013 endete eine zweijährige Übergangsfrist, nach der Betreiber von Spielautomaten in Berlin nur noch acht statt bislang zwölf Automaten pro Raum anbieten dürfen. Hat das Bezirksamt seit dem Ende der Übergangsfrist Spielhallenbetreiber durch das Ordnungsamt überprüft und wie bewertet das Bezirksamt die Umsetzung der neuen Regelung?
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