Drucksache - 1015/IV  

 
 
Betreff: die im ersten Halbjahr des Haushaltsjahres 2013 zugelassenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen.
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksamt Mitte von Berlin
   
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.09.2013 
23. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. VzK vom 06.09.2013
2.Anlage_1.Halbjahr2013
3. abschließende Kenntnisnahme

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin              Datum:                  .  .2013

Abt.               Tel.:              32200

SE Personal und Finanzen

 

Bezirksverordnetenversammlung              Drucksache Nr.

Mitte von Berlin              1015/IV

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über die im ersten Halbjahr des Haushaltsjahres 2013 zugelassenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen.

 

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Im ersten Halbjahr des Haushaltsjahres 2013 sind die in der beigefügten Übersicht aufgeführten über- und außerplanmäßigen Ausgaben von der Abteilung Gesundheit, Personal und Finanzen,- SE Personal und Finanzen - zugelassen worden.

Sie werden vom Bezirksamt der Bezirksverordnetenversammlung aufgrund der Bestimmungen in § 37 Abs. 4 Satz 2 und Abs. 7 Landeshaushaltsordnung mitgeteilt.

 

Über- oder außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen wurden im 1. Halbjahr 2013 nicht zugelassen.

 

Die nachträgliche Genehmigung, der bis zum Jahresabschluss tatsächlich ge-leisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben, durch das Abgeordnetenhaus von Berlin und durch die Bezirksverordnetenversammlung wird nach Art. 88 Abs. 2 und 4 der Verfassung von Berlin und den entsprechenden Regelungen der LHO unver-züglich nach Abschluss der Bücher für das Haushaltsjahr 2013 nachgeholt.

A) Rechtsgrundlage:

 

§ 12 Abs. 2 Nr. 1 BezVG

§ 37 Abs. 4 und 7 LHO
 

B) Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

 

              a.               Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

             

Die zugelassenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben erhöhen die Ausgabeer-mächtigung des Bezirkshaushaltsplans Mitte 2013 um 10.574.130,64 ?.

Sie werden in Höhe von 10.565.990,42 ? durch erhöhte Finanzzuweisungen der Senatsverwaltung für Finanzen (Basiskorrektur zum Jahresabschluss) und Minderausgaben an anderer Stelle des Bezirkshaushaltsplans ausgeglichen. Durch Mehreinnahmen werden 2.190,22 ? ausgeglichen und 5.950,00 ? wurden zunächst ohne Ausgleich zugelassen.

              b. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

 

                            keine
 

 

Berlin, den      

 

 

             

 

 

 
 

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