Drucksache - 1014/IV  

 
 
Betreff: Beschluss das Ergebnis der frühzeitigen Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zum Bebauungsplanentwurf 1-85B (Friedrich-Wilhelm-Stadt, mittlerer Bereich), das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB, das Ergebnis der Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs 2 BauGB, das Ergebnis der eingeschränkten Beteiligung der Behörden gem. § 4a Abs 3 BauGB i.V. mit § 4 Abs 2 BauGB sowie die Durchführung der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 (...)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksamt Mitte von Berlin
   
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.09.2013 
23. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. VzK vom 05.09.2013
2. Anlage_1
3. Anlage_2
4. Anlage_3
5. Anlage_4
6. Anlage_5
7. abschließende Kenntnisnahme

Wir bitten um Kenntnisnahme

Wir bitten um Kenntnisnahme

 

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin              .08.2013

Abteilung Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung              44600

 

Bezirksverordnetenversammlung              Drucksache Nr.

Mitte von Berlin                                                                                                                                            1014/IV

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über

 

den Beschluss das Ergebnis der frühzeitigen Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zum Bebauungsplanentwurf 1-85B (Friedrich-Wilhelm-Stadt, mittlerer Bereich), das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB, das Ergebnis der Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs 2 BauGB, das Ergebnis der eingeschränkten Beteiligung der Behörden gem. § 4a Abs 3 BauGB i.V. mit § 4 Abs 2 BauGB sowie die Durchführung der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 27.08.2013 beschlossen:

 

  1. Die Auswertung des Ergebnisses der frühzeitigen Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplanentwurf 1-85B für die Grundstücke Luisenstraße 48-55 und Schumannstraße 9, 10, 13a (teilweise) und 14a-19 im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte, hat zu keiner, die Grundzüge der Planung berührenden Änderung der Planung geführt.

 

  1. Die Auswertung des Ergebnisses der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplanentwurf 1-85B hat zu keiner, die Grundzüge der Planung berührenden Änderung der Planung geführt.

 

  1. Die Auswertung des Ergebnisses der Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplanentwurf 1-85B hat zu keiner, die Grundzüge der Planung berührenden Änderung der Planung geführt.

 

  1. Die Auswertung des Ergebnisses der eingeschränkten Beteiligung der Behörden gem. §°4a Abs. 3 BauGB i.V. mit § 4 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplanentwurf 1-85B hat zu keiner, die Grundzüge der Planung berührenden Änderung der Planung geführt.

 

  1. Die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB des Bebauungsplanentwurfs 1-85B für die Grundstücke Luisenstraße 48-55 und Schumannstraße 9, 10, 13a (teilweise) und 14a-19 im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte wird unter Berücksichtigung der Auswertungsergebnisse der frühzeitigen Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB, der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB, der Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB und der eingeschränkten Beteiligung der Behörden gem. § 4a Abs. 3 BauGB i.V. mit § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

 

 

Begründung:

 

zu I, II:              siehe Ergebnis der frühzeitigen Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB vom 6.6.2012, Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB vom 10.12.2012.2013, das Ergebnis der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB vom 3.4.2013 und Ergebnis der eingeschränkten Behördenbeteiligung gem. § 4a Abs. 3 BauGB i.V. mit § 4 Abs. 2 BauGB vom 10.7.2013 (Anlagen)

 


A) Rechtsgrundlage:

 

§ 15 i. V. m. § 36 BezVG

Baugesetzbuch

 

 

B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a)      Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

 

 

Für die Veröffentlichungen der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB in 3 Tageszeitungen werden Mittel in Höhe von
benötigt, die im Bezirksplan 2013 unter Kapitel 4610, Titel 53121 bereitgestellt sind.

 

ca. 2500.- ?

 

 

b)              Personalwirtschaftliche Ausgaben:

 

keine.

 

 

 

 

Berlin, den

 

 

 

 

Bezirksbürgermeister Dr. Hanke

 

Bezirksstadtrat Spallek

 

 

 
 

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