Drucksache - 0966/IV
Wir bitten um Kenntnisnahme
(Text siehe Rückseite)
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr. 0966/IV Mitte von Berlin
Vorlage - zur Kenntnisnahme -
über die Richtlinien für die Personalsteuerung im Bezirksamt Mitte von Berlin
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Für ein innovatives und modernes Personalmanagement im Bezirksamt Mitte von Berlin sind eine zielgerichtete Personalplanung und individuelle Personalentwick-lung von zentraler Bedeutung. Die Umsetzung des "VzÄ-Abbaukonzeptes" erfordert die Anpassung der maßgeblichen Vorschriften und Handlungsabläufe.
Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 25.06.2013 vorbehaltlich der Zustimmung der Beschäftigtenvertretungen die Richtlinien für die Personalsteuerung im Bezirksamt Mitte von Berlin beschlossen (Anlage 1). In Vorbereitung auf das zu erstellende ganzheitliche Personalentwicklungskonzept dienen diese Richtlinien vornehmlich der Umsetzung der Entscheidungen des Bezirksamtes zum VzÄ-Abbau.
Der Beschluss umfasst des Weiteren die nachfolgend aufgeführten Erläuterungen:
Zu dem Beschluss und den immanenten Regelungen ist folgendes anzumerken:
Die Richtlinien regeln die Handlungsabläufe der Neu- und Nachbesetzung freier Stellen. Ziel ist die kurzfristige und passgenaue Personalsteuerung entsprechend der beschlossenen Abbauvorgaben in Jahresscheiben zur Sicherstelllung der Leistungsfähigkeit der Bezirksverwaltung. Die Nachhaltung der Abbauvorgaben erfolgt auf der Grundlage eines Monitoring- und Controlling-Konzeptes durch die Serviceeinheit Personal und Finanzen (s. Anlage 2). Die Berichterstattung gegenüber dem Bezirksamt erfolgt halbjährlich.
Dienstkräfte, die nach Beendigung der Zuweisung an das Jobcenter wieder im Be-zirksamt tätig sind, werden aus Kapitel 3960 finanziert. Sie sind zwar hausintern dem bezirklichen Überhang gleichgestellt, eine Meldung an die zentrale Stellenbörse der Senatsverwaltung für Finanzen ist in diesen Fällen jedoch durch die Be-schränkungen des § 47 (2) LHO nicht möglich. Bei der Besetzung freier Stellen können die "Jobcenter-Rückkehrer" daher nur nachrangig berücksichtigt werden. Da für diese Dienstkräfte jedoch das gleiche Finanzierungsrisiko wie für Über-hangkräfte, die aus Kapitel 3390 finanziert werden, besteht, wird über die Senats-verwaltung für Finanzen eine vollständige Gleichbehandlung mit dem internen Per-sonalüberhang angestrebt.
Der Personalabbau erfolgt überwiegend durch Altersfluktuation, Überhangsetzung und die Vergabe von nicht hoheitlichen Aufgaben an Dritte. Insbesondere bei Abbaumaßnahmen, die über eine Fremdvergabe der Leistungen umgesetzt werden, sind für die Dienstkräfte, die diese Aufgaben bisher wahrge-nommen haben, rechtzeitig Personalentwicklungsmaßnahmen einzuleiten. Bei Überhangsetzungen ist grundsätzlich der zeitliche Verzug bis zum tatsächlichen VzÄ-Abbau durch eine erfolgreiche Vermittlung zu beachten. Bei Abbaumaßnah-men, die durch den Wegfall von Stellen umgesetzt werden, sind die KW-Vermerke daher zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu setzen, um die Abbauvorgaben in den beschlossenen Jahresscheiben gewährleisten zu können. Maßnahmen, bei denen der Personalabbau über Fremdvergaben von freiwilligen, nicht gesetzlich vorgeschriebenne Leistungen des Bezirksamtes realisiert werden soll, sind mit entsprechenden Sachmitteln im Haushalt zu untersetzen, um die Durchführung der Maßnahmen im vorgesehenen Umfang gewährleisten zu können.
A) Rechtsgrundlage:
§§ 15, 36 (2) b und f BezVG
B) Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:
a. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:
Der künftige Ressourceneinsatz für eine notwendig werdende Inanspruchnahme von Dienstleistungen Dritter als Ausgleich für eine Reduzierung der Leistungs-erbringung durch das Bezirksamt lässt sich wie auch die Entwicklung der Einnah-men derzeit noch nicht abschließend feststellen.
b. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:
Der künftige Ressourceneinsatz entscheidet sich je nach Umsetzung der geplanten Maßnahmen zum Abbau von VZÄ. Dieser lässt sich derzeit nur auf den zu erbringenden Wert in Höhe von 223,4 VZÄ quantifizieren. Zur Förderung der Zielerreichung zum VzÄ-Abbau werden die fortgeltenden Verwaltungsvorschriften zur Realisierung von Personalkosteneinsparungen nach Maßgabe verfügbarer Mittel angewandt. Hierfür wird zunächst ein Merkansatz in Höhe von 1000 ? beim Kapitel 3390 eingestellt. Eine Verstärkung im Rahmen der Haushaltswirtschaft erfolgt bei Bedarf in Höhe der ausscheidensbedingten Minderausgaben innerhalb des Kapitels 3390. Es ist davon auszugehen, dass die Umsetzung der Richtlinie zu einem signifikanten Mehraufwand im Bereich Personalentwicklung der SE Personal und Finanzen und in den Internen Diensten der Fachämter / SE führen wird. Dieser Mehrbedarf ist zu gegebener Zeit durch eine entsprechende Verstärkung der personellen Ressourcen in geeigneter Form sicherzustellen.
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