Drucksache - 0958/IV  

 
 
Betreff: Eckwertebeschluss zur Aufteilung des Produktsummenbudgets, der Zuweisung für sonstige Transferausgaben und der Einnahmevorgaben in Vorbereitung des Doppelhaushaltsplans 2014/2015
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksamt Mitte von Berlin
   
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
13.06.2013 
21.öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Vzk vom 11.06.2013
2.Anlage Einnahmevorgabe E 03_04_05 2014_2015
3. Zuweisung sonstige Transfers Z 2014_2015
4. Eckwerte_Übersicht Anlage 4 Eckwertebeschluss
5. Eckwerte A02 2014_2015 130527
6. Eckwerte 2014_2015 Entwurf 130605
7. Transferproduktbudgets 2014_2015 Netto 130508
8. Vergleich Globalsummen 2013 bis 2015
2. Version vom 20.06.2013

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Produktsummenbudget, die Zuweisung für sonstige Transferausgaben und die Einnahmevorgaben sind den Bezirken mit Schreiben der Senatsverwaltung für Finanzen vom 18.04.2013 übermittelt worden. Die diesbezüglichen Unterlagen wurden den Mitgliedern des Hauptausschusses der BVV Mitte zeitnah zur Verfügung gestellt.

 

Auf der Grundlage diverser Hinweise der Bezirke wird derzeit durch die Senatsverwaltung für Finanzen eine so genannte "technische Fortschreibung" zur Fehlerkorrektur und Berücksichtigung sich auf die Bezirkszuweisung auswirkender Tatbestände geprüft. Über die Ergebnisse werden die Bezirke zu gegebener Zeit informiert. Die sich hieraus für den Bezirk Mitte ergebenden Korrekturen werden im Rahmen des weiteren Planaufstellungsverfahrens berücksichtigt.

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 11.06.2013 die Aufteilung der Globalbeträge und der Einnahmevorgaben nach Geschäftsbereichen bzw. Ämtern (Anlagen 1 und 2) beschlossen. Anlässlich der titelkonkreten Untersetzung sind innerhalb der Geschäftsbereiche im Rahmen der zugemessenen Beträge volumenneutrale, der jeweiligen Schwerpunktsetzung dienende Verlagerungen grundsätzlich möglich, sofern die nachfolgenden Ausführungen nichts anderes gebieten. Die zu Grunde liegenden Berechnungstabellen können dabei unterstützend herangezogen werden.

 

Zu den Anlagen ist in Ergänzung der Schreiben der Senatsverwaltung für Finanzen folgendes anzumerken:

 

  1. Vorbemerkungen

 

  • Der Bezirksplafond wurde für die Jahre 2012 und 2013 auf Beschluss des Abgeordnetenhauses jeweils um 50 Mio. ? erhöht, um den Bezirken eine halbwegs auskömmliche Finanzierung ihrer Haushalte zu ermöglichen. Der Plafond für die Haushaltsjahre 2014 und 2015 wurde zwar nun von vornherein um den genannten Betrag fortgeschrieben, aber letztlich durch eine massive Erhöhung der Leitlinien für die Hochbau- und die Tiefbauunterhaltung im Zusammenhang mit der Übertragung von Sonderprogrammen gebunden, so dass den Bezirken die Möglichkeit einer eigenverantwortlichen Verwendung im Sinne der Globalsummenregelung verwehrt wurde. Hiergegen sind die Bezirke einmütig vorgegangen, was zu ersten Verabredungen auf der landespolitischen Ebene geführt hat, die zum jetzigen Zeitpunkt jedoch noch nicht als abschließend verbindlich zu werten sind:

 

-              Die Sonderprogramme für Schulen und Straßen werden aus der Verantwortung der Bezirke genommen und in aufgestockter Höhe als Landesprogramme fortgeführt. Im Ergebnis können die Bezirke die Mindestveranschlagung Bauen um 57 Mio. ? senken (25 Mio. ? Straßen, 32 Mio. ? Schulen).

 

-              Die Globalsumme bleibt unverändert. Dies bedeutet, dass die 28,5 Mio. ? Zuweisung für die Sonderprogramme Schulen (16 Mio. ?) und Straßen (12,5 Mio. ?) für die Haushaltsplanaufstellung zur Verfügung stehen.

 

-              Die Bezirke können eine pauschale Mehreinnahmeerwartung in Höhe von insgesamt 25 Mio. ? einstellen (aus Vereinfachungsgründen zunächst 50% des Erhöhungsbetrags von 2012; Mitte = rd. 2,65 Mio. ?).

 

Diesbezügliche Beschlussfassungen wird das Abgeordnetenhaus erst im Verlaufe der begonnenen Haushaltsberatungen treffen, so dass momentan unklar ist, in welcher Größenordnung die Bezirke jeweils an einer Erhöhung des Gesamtplafonds bzw. der Gesamtzuweisung tatsächlich partizipieren werden. Konkrete Schlussfolgerungen für den Bezirkshaushalt aus einer evtl. Differenz zu dem oben genannten Erhöhungsbetrag, der in die Überlegungen zur Ermittlung der Eckwerte eingeflossen ist, können somit erst zu einem späteren Zeitpunkt gezogen werden.

 

  • Nicht zuletzt die verspätete Übersendung des Zuweisungsschreibens durch die Senatsverwaltung für Finanzen und die nötigen intensiven Beratungen im Bezirksamt zur Untersetzung des Finanzierungsdeltas haben zu einer von der Zeitplanung abweichenden Beschlussfassung über die Eckwerte geführt. Aus diesem Grund wurde die mit dem Hauptausschuss der BVV Mitte abgestimmte Terminplanung für das Haushaltsplanaufstellungsverfahren auch dahingehend geändert, dass die Geschäftsbereiche bzw. Ämter der SE Personal und Finanzen die titelkonkrete Untersetzung der Eckwerte nunmehr bis zum 28.06.2013 aufzuliefern haben. Der Beschluss des Bezirksamtes über den Entwurf des Doppelhaushaltsplans 2014/2015 ist ungeachtet dessen weiter für den 13.08.2013 vorgesehen.

 

 

  1. Jahresabschluss 2012

             

Der  Bezirk Mitte hat im Haushaltsjahr 2012 einen kassenmäßigen Überschuss in Höhe von rd. 2.056,7 Tsd. ? erwirtschaftet, der entsprechend der gültigen Haushaltssystematik im Haushaltsjahr 2014 zu veranschlagen ist. Jedoch hat die Senatsverwaltung für Finanzen in dem oben genannten Schreiben vom 18.04.2013 nachfolgende Einschränkung für die Verwendung des Überschusses vorgesehen, der somit bei der Aufstellung des Haushaltsplanes zunächst nicht zur Finanzierung konkreter Maßnahmen herangezogen werden kann:

 

"Für den Bezirk Mitte sieht das fortgeschriebene Konsolidierungskonzept 2012/2013,

welches am 12.09.2012 vom Hauptausschuss gebilligt wurde, eine vollständige

Schuldentilgung bis Ende 2013 und mithin einen Tilgungsbetrag 2013 von 3.923 T?

vor. Unter Berücksichtigung des Konsolidierungsüberschusses aus 2012 beläuft sich

die Restschuld auf nunmehr 3.427 T?. Inwiefern es dem Bezirk in 2013 gelingen wird diese Restschuld abzutragen, bleibt abzuwarten. Aufgrund des damit verbundenen Restrisikos sowie analog zur Vorgehensweise bei anderen Konsolidierungsbezirken in Vorjahren hat der Bezirk Mitte für 2014 den Überschuss des vorletzten Jahres (2012) in Höhe von 2.057 T? unter Titel 97101 "Pauschale Mehrausgaben" auszuweisen und qualifiziert zu sperren. Die Aufhebung der Sperre kann erfolgen, sofern bekannt ist, dass die Restschuld in 2013 erbracht worden ist.

 

Im Haushaltsjahr 2015 ist gemäß den Vorgaben der Senatsverwaltung für Finanzen zunächst nur ein Merkansatz von -1,0 Tsd. ? vorzusehen.

 

 

  1. Ergebnisse der Zuweisung

 

              Die Zuweisungsbeträge an den Bezirk (Titel 4500/38630) betragen in 2014 628.555,0 Tsd. ? und in 2015 639.071,0 Tsd. ?. Die Zusammensetzung der Globalzuweisungen auch im Vergleich zu 2013 ist den Anlagen 3a und 3b zu entnehmen.

 

 

  1. Produktsummenbudget

 

  • Das Produktsummenbudget, also der nicht kameral, sondern auf Basis der Kosten-/Leistungsrechnung errechnete Anteil innerhalb der unter 3. genannten Gesamtzuweisung beträgt in 2014 511.384,0 Tsd. ? und in 2015 519.884,0 Tsd. ? (jeweils einschließlich vertikalem Wertausgleich). Aus dem Produktsummenbudget sind die so genannten steuerbaren Ausgaben (A-Teil ohne A 10), die Personalausgaben (ohne Fremdfinanzierungen), die Transferausgaben des so genannten T-Teils sowie die pagatorisierten kalkulatorischen (budgetunwirksamen) Kosten zu finanzieren. Letztere sind in der Höhe ihrer Einbeziehung in den Bezirksplafonds ohne Minderung um den auch auf diese Kosten entfallenden Normierungsabschlag im Haushaltsplan zu veranschlagen. 

 

  • Für die Bemessung der Eckwerte wurde eine "Mischkalkulation" zu Grunde gelegt, d. h., in Teilbereichen erfolgte eine produktorientierte Zuweisung (insbesondere T-Teil), in anderen Bereichen (insbesondere A-Teil) erfolgte nicht zuletzt auf Grund der notwendigen Einhaltung von durch die Senatsverwaltung für Finanzen vorgegebenen Mindeststandards bzw. Veranschlagungsleitlinien eine vornehmlich kamerale Berechnung. Zur Unterstützung der Rechenprozesse wurde erneut ein im Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf entwickeltes Datenbankmodell herangezogen, dessen Anwendung einen stärkeren Bezug bei der Untersetzung des Handlungsbedarfs und der  Ermittlung der kameralen Eckwerte zu den Budgetierungsergebnissen herstellt. Die aus der Haushaltsdatenbank generierte Eckwerteübersicht ist als Anlage 4 beigefügt.

 

  • Die Eckwerte der Transfermittel aus dem Produktsummenbudget innerhalb der Normierung wurden gemäß den Anlagen 5 und 6 zunächst auf der Basis der Transferkostenanteile an den maßgeblichen Produktkosten des Basisjahres 2012 aus dem zugewiesenen Produktbudget 2014 errechnet. Die Veranschlagung hätte bei einer Umsetzung dieser Berechnung in 2014 um rd. 231 Tsd. ? unter bzw. in 2015 um rd. 325 Tsd. ? über den Ist-Ausgaben/-Kosten des Jahres 2012 gelegen. Das Bezirksamt hat davon abweichend festgelegt, dass die Eckwerte den Ist-Ausgaben/-Kosten des Jahres 2012 entsprechen sollen. Durch Einzelfallentscheidungen über geltend gemachte Mehrbedarfe sind diese ggf. erhöht worden.

 

Für die Veranschlagung der Transferausgaben aus dem Produktsummenbudget innerhalb der Normierung gilt, dass Umgliederungen zu Gunsten bzw. zu Lasten der unterschiedlichen Teilbereiche unter Einhaltung der Gesamtzuweisung für Transfers aus dem Produktsummenbudget eines Geschäftsbereichs grundsätzlich möglich sind. Von Minderungen ausgenommen sind die Teilbereiche "Beförderung behinderter Kinder", "Sozialpädagogische Jugendberufhilfe" und "Unterbringung von Mutter (Vater) und Kind(ern)", da für diese die Senatsverwaltung für Finanzen "Transferbudgetanteile" benannt hat und eine Veranschlagung nach dem Ist 2012 zwar auch hier als zulässig anzusehen ist, aber die untere Grenze des Bewertungsmaßstabes für eine auskömmliche Ansatzbildung darstellt. 

 

  • Die Eckwerte der Transfermittel aus dem Produktsummenbudget außerhalb der Normierung sind ebenfalls in den Anlagen 5 und 6 ausgewiesen. Sie entsprechen zur Vermeidung von Unterveranschlagungen, die im Rahmen der Nachschau sanktioniert werden könnten, jeweils den "Zielvorgaben" der Senatsverwaltung für Finanzen. Allenfalls durch begründete Einzelfallentscheidungen sind geringfügige Absenkungen möglich. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Abrechnungen der Senatsverwaltung für Finanzen zum Jahresabschluss (Basiskorrektur, Abfederung) grundsätzlich auf der Basis der Zuweisungen und nicht der tatsächlichen Veranschlagung vorgenommen werden. Von der eingeräumten Möglichkeit der Mittelverlagerung sollte daher nur in Ausnahmefällen und unter Berücksichtigung der individuellen Regeln zur Basiskorrektur Gebrauch gemacht werden.

 

  • Die Bemessung der steuerbaren Ausgaben im Bereich der Ausgabenfelder A 04 (Grünflächenunterhaltung), A 05 (bewegliches Vermögen), A 07 (Beköstigung) und A 09 (pauschalierte Ausgaben) fußt grundsätzlich auf den Ist-Ausgaben des Jahres 2012, die bereits vorab bei der kameralen Bedarfsermittlung um anerkannte Fortschreibungstatbestände oder im weiteren Planungsverlauf um Managemententscheidungen bereinigt wurden.

 

Der Bedarf für das Ausgabenfeld A 08 (Grundstücksbewirtschaftung) basiert auf den um 2,5% fortgeschriebenen Ist-Ausgaben 2012, der um die Bewirtschaftungskosten für erwartete Gebäudeabgänge und einzelne Managemententscheidungen gekürzt bzw. erhöht wurde. Lehr- und Lernmittel (A 01) wurden jeweils in Höhe der Veranschlagungsleitlinie den zuständigen Geschäftsbereichen/Ämtern zugemessen, in 2014 zuzüglich eines Nachholbetrages wegen Unterschreitens der Leitlinie in der Haushaltswirtschaft 2012. Bei den Beträgen der ebenfalls Veranschlagungsleitlinien unterliegenden Ausgabefelder A 02 (Hochbauunterhaltung) und A 03 (Tiefbauunterhaltung) wurde von der eingeräumten Möglichkeit Gebrauch gemacht, 20% aus der pauschalen Zuweisung für Investitionen dorthin zu verlagern. Dies entspricht einem Betrag von je 1.424,0 Tsd. ? in beiden Planjahren, von dem jeweils 997,0 Tsd. ? auf die Hochbau- und 427,0 Tsd. ? auf die Tiefbauunterhaltung entfallen. Beim Feld A 02 ist zudem eine Absenkung um die erfolgten und absehbaren Bestandsveränderungen vorgenommen worden (siehe Anlage 7).

 

 

Bei der Veranschlagung ist folgendes zu beachten: Zur Einhaltung von Mindeststandards bzw. der Veranschlagungsleitlinien und zur auskömmlichen Finanzierung sind Verlagerungen zu Lasten der Ausgabefelder A 01, A 02, A 03, A 07 und A 08 nicht zulässig. Ansatzerhöhungen zu Gunsten der genannten Felder sind dagegen zu Lasten der übrigen Ausgabefelder unter Einhaltung der Gesamtzuweisung eines Geschäftsbereichs/Amtes möglich.

 

  • Die Veranschlagung der Personalsumme erfolgte entsprechend der Ermittlung des Personalplafonds durch die Senatsverwaltung für Finanzen auf der Basis der Plafonds 2013, fortgeschrieben u. a. um Lohndrift, zwischenzeitliche Stellenabgänge, vereinzelte Mehrbedarfe, Verzicht auf Stellenwiederbesetzungen, strukturelle Einsparentscheidungen (u. a. in Zusammenhang mit der Umsetzung der Beschlüsse zum VzÄ-Abbau), anteilige Abschöpfung von Vakanzen. Bei der Eckwerteermittlung wurden diese Sachverhalte zwar betraglich bereits berücksichtigt, es sind aber noch nicht alle Fortschreibungstatbestände von den Ämtern stellenkonkret belegt worden. Dies in den betr. Fällen im Rahmen der titelkonkreten Untersetzung nachzuholen.

 

 

  1. Transferausgaben (Z-Teil) außerhalb des Produktsummenbudgets

 

Die Eckwerte basieren auf den Zuweisungen der Teilbereiche bzw. innerhalb der Teilbereiche wurde eine Verteilung anteilig auf der Grundlage des Ist 2012 vorgenommen (Anlagen 8 und 9). Umgliederungen sind ausschließlich zu Gunsten bzw. zu Lasten der verschiedenen Transferteilbereiche unter Einhaltung der Gesamtzuweisung für Transferausgaben außerhalb des Produktsummenbudget eines Geschäftsbereichs/Amtes möglich. Die Ausführungen unter 4. zur Abrechnung zum Jahresabschluss gelten hier entsprechend.

 

 

6.              Einnahmen 

 

  • Die Bemessung der Einnahmevorgabe an die Geschäftsbereiche erfolgt in den Einnahmefeldern E 03 (Verwaltungseinnahmen), E 04 (Erstattung von Transferausgaben) und E 05 (Entgelte für Kinderbetreuung nach TKBG) in Höhe der Vorgabe der Senatsverwaltung für Finanzen. Die in den Anlagen 10a bis 10d aufgeführten Beträge sind von den entsprechenden Geschäftsbereichen/Ämtern in den jeweiligen Einnahmefeldern zu veranschlagen (siehe auch Anlagen 1 und 2).

 

 

  • Darüber hinaus werden durch das Bezirksamt auch Vorgaben für die Einnahmefelder E 01 (zweckgebundene Einnahmen) und E 02 (managementbedingte Einnahmen) gemacht (siehe Anlagen 1 und 2), sofern nicht eine zwingende unmittelbare Ausgabenkorrespondenz gegeben ist. Die Vorgabe umfasst im Feld E 01 vornehmlich die erwarteten Abführungen aus der Parkraumbewirtschaftung an den Haushalt (Kostenerstattung und Überschuss), Erstattungen des Job Centers für Personal- und Sachausgaben der kommunalen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung und im Feld E 02 Einnahmen aus Grundstücksverkaufserlösen und Werbung.

 

 

  • In eigener Verantwortung können weitere, nicht bereits in die Vorgabe einbezogene Einnahmen E 01, E 02 und E 03 veranschlagt werden, sofern deren kassenwirksame Vereinnahmung im entsprechenden Planjahr mit hinreichender Wahrscheinlichkeit als gesichert gegenüber der SE Personal und Finanzen dokumentiert werden kann. Über die jeweilige Verwendung wird im Rahmen der Revision entschieden. Im Regelfall sind die Mehreinnahmen zur Beseitigung von Notlagen innerhalb des Gesamthaushalts zu verwenden. Die eigenverantwortliche Veranschlagung von Einnahmen mit einer unmittelbaren ausgabeseitigen Zweckbindung bleibt davon unberührt.

 

 

Rechtsgrundlagen:

 

§§ 4 Abs. 1, 12 Abs. 2 Nr. 1,  36 Abs. 2 f) BezVG, § 26a LHO

 

 

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

    Auf die Anlagen wird verwiesen.

 

b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

    Auf die Anlagen wird verwiesen.

 

 

 

Berlin, den       . Juni 2013

 

 

 

 

Dr. Hanke                                                                                                               

Bezirksbürgermeister                                                                                   

 

 
 

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