Drucksache - 0872/IV
Wir bitten um Kenntnisnahme
(Text siehe Rückseite)
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr. Mitte von Berlin 0872/IV
Vorlage - zur Kenntnisnahme -
über Schulverpflegung
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 18.04.2013 folgende Anregung (bzw. folgendes Auskunftsverlangen) an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr.0872/IV)
"Das Bezirksamt wird ersucht, sich in den Verhandlungen/Beratungen mit der Senatsverwaltung 1. für eine einkommenabhängige (sog. "soziale") Staffelung bei der Bezahlung der Schulverpflegung einzusetzen, 2. für landesweite, verbindliche Qualitätsstandards der Schulverpflegung auszusprechen. Des Weiteren ersuchen bitten wir das Bezirksamt zu prüfen, 3. in seiner Funktion als Schulträger, nur Verträge mit Caterern abzuschließen, die von den einzelnen Schulessenskommissionen ausgewählt wurden, 4. nur mit Caterern Verträge abzuschließen, die ihren MarbeiterInnen mindestens einen Mindestlohn von 8,50 Euro zahlen, 5. eine behördliche Beschwerdestelle einzurichten, 6. Hygieneschulungen und Kenntnisse über Qualitätsstandards für SchülerInnen, Eltern, LehrerInnen und ggf. dem weiteren Schulpersonal anzubieten, 7. sich von den Caterern über die Anzahl der ausgelieferten Mitagessen berichten zu lassen, um die quantitative Entwicklung des Schulessens im Bezirk begleiten zu können."
Das Bezirksamt hat am 17.12.2013 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als zur Kenntnis zu bringen:
Das zwischenzeitlich verabschiedete Gesetz über die Qualitätsverbesserung des Schulmittagessens (beschlossen am 13.06.2013) sowie die entsprechende Verordnung über die Kostenbeteiligung enthält keine soziale Staffelung. Der Bezirk Mitte konnte sich in den entsprechenden Beratungen nicht durchsetzen, mehrheitlich wurde ein einheitlicher Elternbeitrag in Höhe von 37,00 ? monatlich ab 01.02.2014 - nach erfolgter Erhöhung des Essenpreises auf berlineinheitlich 3,25 ? - festgesetzt.
Mit diesem Gesetz wurden landesweite, verbindliche Qualitätsstandards geschaffen.
Der Abschluss von Verträgen mit Essensanbietern (Caterern) - die derzeit durch eine europaweite Ausschreibung ermittelt werden - erfolgt u.a. auf der Basis des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes vom 05.06.2012, das Vertragsabschlüsse nur mit Anbietern vorschreibt, die durch bei der Angebotsabgabe beizufügende Eigenerklärung die Zahlung eines Mindestlohns von 8,50 ? an ihre Mitarbeiter/innen garantieren.
Die Anzahl der ausgelieferten Essen wird im Rahmen der Rechnungslegung durch die Caterer bereits laufend erhoben und ist überdies (eine) Grundlage für die Bemessung der Globalsumme des Bezirks.
Der Abschluss von Verträgen, ausschließlich mit Anbietern, die von den Schulessenskommissionen ausgewählt wurden, kann nicht zugesagt werden, da die Auswahlentscheidung den vergaberechtlichen Bestimmungen (u. a. LHO, VOL) unterliegt.
Für die Einrichtung einer bezirklichen Beschwerdestelle stehen weder Personal- noch Sachmittel zur Verfügung, gleiches gilt für durch den Bezirk zu veranstaltende Hygieneschulungen oder andere Maßnahmen zur Vermittlung von Kenntnissen über die Qualitätsstandards. Inwieweit die Senatsverwaltung für Jugend, Bildung und Wissenschaft entsprechende Angebote machen wird ist hier nicht bekannt. Es finden jedoch unregelmäßig diverse Veranstaltungen (u.a. der Vernetzungsstelle Schulverpflegung) statt, die notwendige Informationen bieten.
Es ist im Rahmen der gesamten Neuorganisation des Schulessens für die Grundschulen und sozialpädagogischen Förderzentren vorgesehen, eine zentrale Stelle (für Gesamtberlin) einzurichten, die die Qualität des Schulessens überwacht.
Zur Thematik wird insgesamt auf die Informationen der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft unter folgendem Internet-Link verwiesen: http://www.berlin.de/sen/bildung/besondere_angebote/gute_gesunde_schule/
A. Rechtsgrundlage: § 36 i.V.m. § 13 Bezirksverwaltungsgesetz
B) Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:
a. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine
b. Personalwirtschaftliche Ausgaben: keine
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