Drucksache - 0832/IV
(Text liegt vor)
Abt. Soziales und Bürgerdienste Tel.: 42660
BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.
Dringlichkeitsvorlage – zur Beschlussfassung –
über die als Anlage 1 – 5 beigefügten Vorschlagslisten für Schöffen für die Geschäftsjahre 2014 bis 2018
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Der Aufnahme der Bewerbungen von Bürgerinnen und Bürgern sowie der nach dem Zufallsprinzip ausgewählten Bürgerinnen und Bürger aus dem Verwaltungsbezirk Mitte von Berlin in die als Anlage beigefügten Vorschlagslisten 1 – 5 für Schöffen für die Geschäftsjahre 2014 bis 2018 wird zugestimmt.
A) Begründung:
- vom Präsidenten des Landgerichts für das Landgericht Berlin 90 Hauptschöffen und 147 Hilfsschöffen angefordert, - vom Präsidenten des Amtsgerichts für die Amtsgerichtsbarkeit 39 Hauptschöffen und 72 Hilfsschöffen angefordert, - vom Präsidenten des Oberverwaltungsgericht für die Verwaltungsgerichtsbarkeit 10 ehrenamtliche Richter angefordert.
Insgesamt sind damit 358 Personen für diese Ehrenämter zu wählen.
Gemäß § 36 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) sind mindestens doppelt so viele Personen in die Vorschlagslisten aufzunehmen wie erforderliche Haupt- und Hilfsschöffen benötigt werden.
Für die Geschäftsjahre 2014 bis 2018 sind diesen Voraussetzungen entsprechende neue Vorschlagslisten für Schöffen aufzustellen. Die vom Wahlamt des BA Mitte erstellten beigefügten Listen 1 – 5 umfassen daher insgesamt 727 Personen. Da die Vorschlaglisten alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen sollen, ist bei der Listendarstellung zur besseren Übersichtlichkeit auch nach Geschlecht differiert worden.
Die Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt hatten die Möglichkeit, sich in ihrem jeweiligen Wohnbezirk für dieses Ehrenamt freiwillig zur Verfügung zu stellen.
Durch öffentliche Aufrufe in den Medien, durch Einrichtung und Bewerbung der Internetseite www.berlin.de/schoeffen und Anschreiben an Verbände und Organisationen wurde die Bevölkerung aufgefordert, sich für das Schöffenamt zu bewerben. Die 483 Bürgerinnen und Bürger aus dem Verwaltungsbezirk Mitte, die sich auf die Aufrufe gemeldet haben, sind in den Listen 1 „Vorschlagliste für Schöffen – erfasst weiblich“ (35 Seiten) und 2 „Vorschlagliste für Schöffen – erfasst männlich“ (42 Seiten) und in der Liste 5 „Vorschlagsliste für die Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter Verwaltungsgericht Berlin“ (2 Seiten) zusammengefasst (Anmerkung: Amts- und Verwaltungsgerichtsbarkeit sind in getrennten Listen zu erfassen). Da die Zahl solcher freiwilligen Meldungen erheblich zu gering war, wurde dem Bezirk eine nach dem Zufallsprinzip erstellte Liste mit den Namen von 600 „Einwohnerinnen und Einwohnern aus dem Bezirk Mitte zum Zwecke der Auffüllung fehlender Meldungen für die Ausübung eines Schöffenamtes“ vom Landesamt für Ordnungsaufgaben (LABO) in Berlin zur Verfügung gestellt. Die darin enthaltenen Daten entstammen dem automatisierten Einwohnerregister Berlins.
Alle in dieser Liste geführten Personen wurden vom Bezirkswahlamt angeschrieben. In dem Anschreiben (s. Anlage) wurden die Personen über die rechtlichen Grundlagen der Aufstellung einer Schöffenvorschlagsliste informiert, über die Verpflichtung zur Übernahme des Ehrenamtes belehrt und um fristgerechte Rückgabe eines ausgefüllten Fragebogens mit den persönlichen Daten der angeschriebenen Person gebeten. Da zunächst rund 400 Bürgerinnen und Bürger gar nicht reagierten, war eine weitere Erinnerung und rechtliche Belehrung erforderlich (s. Anlage).
Bürgerinnen und Bürger aus dieser nach dem Zufallsprinzip zusammengestellten Gruppe, die auf das Anschreiben bzw. die Erinnerung ihre Bereitschaft zur Übernahme des Schöffenamtes erklärt haben, sind in der Liste 3 „Vorschlagliste für Schöffen - Vorläufige Vorschläge Zufallsprinzip weiblich“(20 Seiten) und 4 „Vorschlagliste für Schöffen - Vorläufige Vorschläge Zufallsprinzip männlich“ (15 Seiten) zusammengefasst.
Die in der Anlage zusammengeführten Listen 1 - 5 umfassen mit 727 Personen geringfügig mehr als die gesetzlich mindestens erforderliche Anzahl von 716 Personen.
In den Vorschlagslisten wurden entsprechend den Vorschriften des GVG nicht berücksichtigt:
- Personen, die die in den §§ 32 bis 35 GVG enthaltenen Ablehnungsgründe geltend gemacht haben bzw. aufgrund dieser Vorschriften nicht zum Schöffenamt berufen werden dürfen, - die Personen, die auf die wiederholten Anschreiben des Bezirksamtes nicht reagierten - oder die Auskunft zu ihren persönlichen Daten verweigert haben.
Die zusammengeführte Vorschlagsliste ist mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Mitgliederzahl der Bezirksverordnetenversammlung zu beschließen.
B) Rechtsgrundlage: § 16 i. V. m. § 36 Bezirksverwaltungsgesetz §§ 31 bis 38 und 57 Gerichtsverfassungsgesetz
C) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung
Keine, da im Rahmen der laufenden Aufgabenerfüllung erledigt.
Keine, da kein zusätzliches Personal benötigt wird.
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