Drucksache - 0802/IV
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, 1. der BVV bzw. dem zuständige Fachausschuss Soziale Stadt, QM, Verkehr und Grünfläche ¼-jährlich eine Liste aller Bäume zu übermitteln, die das Bezirksamt beabsichtigt zu fällen bzw. für die private Fällanträge oder Fällgenehmigungen vorliegen. In Rahmen der Übersicht ist jeweils zu begründen, warum der jeweilige Baum gefällt werden soll. Die Listen sind darüber hinaus auch auf der Internetseite des Bezirksamtes einzustellen. 2. Die BVV bzw. der zuständige Fachausschuss Soziale Stadt, QM, Verkehr und Grünflächen sind darüber hinaus jeweils umgehend über aktuell notwendige Baumfällungen bzw. Baumfällanträge zu informieren, bevor die Fällungen durchgeführt wurden. Ausnahme: bei akuter Gefahrenabwehr. Die Informationen sind ebenfalls auf der Internetseite des Bezirksamtes einzustellen. 3. Bei Erteilung von Fällgenehmigungen auf privaten Grundstücken sind die AntragstellerInnen im Rahmen der schriftlichen Genehmigung darauf hinzuweisen, dass sie die umliegenden AnwohnerInnen frühzeitig und umfassend über bevorstehende Fällungen unterrichten.
Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Umweltschutz empfiehlt der BVV mehrheitlich die Ablehnung des Antrages [5 Ja-Stimmen (Bü90/Die Grünen, Die Linke, Piraten), 8 Nein-Stimmen (SPD, CDU), 1 Enthaltung (Die Linke)).
Begründung: In den vergangenen Wochen gab es wiederholt Beschwerden von AnwohnerInnen über zu kurzfristige Ankündigungen von Baumfällungen. Eine frühzeitige Information über deren Gründe fördert die Transparenz, ermöglicht die Einbindung der BürgerInnen und erhöht die Akzeptenz.
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