Drucksache - 0783/IV
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Abteilung Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr. Mitte von Berlin
Vorlage - zur Kenntnisnahme -
über Wahl der Stadtteilvertretung Sanierungsgebiet und Aktives Zentrum Turmstraße
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 19.02.2013 beschlossen:
I. Das Bezirksamt nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass in dem Sanierungs- und Aktiven Zentrumsgebiet Turmstraße eine Neuwahl der Stadtteilvertretung durchgeführt wird. Als Termin ist hierfür der 14. März 2013 vorgesehen.
II. Das Bezirksamt nimmt zur Kenntnis, dass diese auf der Grundlage einer zwischen dem Stadtplanungsamt, dem Prozesssteuerer KoSP und der bestehenden Stadtteilvertretung abgestimmten Wahlordnung durchgeführt wird.
Begründung:
(I.) Das Baugesetzbuch (BauGB) gibt den Betroffenen gemäß § 137 das Recht auf frühzeitige Information, Beratung und Mitwirkung bei der Vorbereitung und Durchführung der Sanierung. Den Betroffenen ist neben ihrer unmittelbaren Mitwirkung in geeigneter Form auch eine mittelbare Mitwirkung über eine Betroffenenvertretung zu ermöglichen.
(II.) Die Wahl der Betroffenenvertretung wird grundsätzlich nach den Regelungen der Ausführungsvorschriften des Landes Berlin zum Besonderen Städtebaurecht §§ 136-171 des Baugesetzbuchs (BauGB) vom 19. April 1995 durchgeführt. Dabei ist bekannt, dass diese automatisch am 6. Mai 2005 außer Kraft getreten sind (siehe § 10 – Inkrafttreten, Außerkrafttreten), der Bezirk Mitte von Berlin aber die weitere Anwendung als Regel aufgestellt hat. Die Wahl wird nach demokratischen Prinzipien in einer öffentlichen Veranstaltung durchgeführt. Die obengenannten Ausführungsvorschriften sehen als Wahlbereich als Regelfall das jeweilige Sanierungsgebiet vor, sehen aber bereits eine Erweiterung in begründeten Fällen vor. Der vorgesehene Wahlbereich geht über die Grenzen des Sanierungsgebiets hinaus ( siehe Anlage ‚Karte Wahlbereich‘). Dies wird mit dem Charakter des Sanierungsgebiets begründet. Der Schwerpunkt der Sanierung und des Programms Aktive Stadtzentren liegt auf der Beseitigung struktureller Mängel. Gegenstand der Maßnahmen sind vorrangig der öffentliche Raum, Grünanlagen und Verkehrsanlagen sowie Einrichtungen der sozialen Infrastruktur. Diesen ist gemein, dass sie einen nutzerdefinierten Einzugsbereich haben. Dieser geht über die engen Grenzen des festgesetzten Sanierungsgebiets hinaus, sodass die Betroffenheit durch die Maßnahmen nicht auf den direkten Sanierungsgebietsbereich beschränkt ist. Als Wahlalter für das aktive und passive Wahlrecht ist abweichend anstelle von 18 Jahren das Mindestalter von 16 Jahren vorgesehen. Damit wird lediglich der allgemeinen Entwicklung in dieser Frage Rechnung getragen.
(III.) Die Wahlen werden im Vorfeld intensiv beworben. Neben einer großräumigen entsprechenden Plakatierung und der Nutzung der Internetauftritte von Bezirk, Prozesssteuerer und Stadtteilvertretung wird eine Sonderausgabe der Stadtteilzeitung ‚ecke Turmstraße‘ ausschließlich zu dem Thema der Neuwahl der Stadtteilvertretung erscheinen. Darüberhinaus werden die üblichen Informationsmedien genutzt.
Rechtsgrundlage:
§ 15 i. V. m. § 36 BezVG 12. Verordnung über die förmliche Festlegung von Sanierungsgebieten vom 15. März 2011, veröffentlicht im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin am 31. März 2011
Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:
a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine b) Personalwirtschaftliche Ausgaben: keine
Anlagen die Bestandteil dieser Vorlage sind:
Anlage 1: Wahlbereich Neuwahlen Stadtteilvertretung Turmstraße 2013
Anlage 2 Wahlordnung Neuwahlen Stadtteilvertretung Turmstraße 2013
Berlin, den 19.02.2013
Dr. Hanke Carsten Spallek Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung
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