Drucksache - 0687/IV
Wir bitten um Kenntnisnahme
(Text siehe Rückseite)
Abt. Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung Tel.: 44 600
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr. Mitte von Berlin 0687/IV -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Vorlage - zur Kenntnisnahme -
über
Sicherheit für die Fußgängerüberquerung am Reichpietsch-Ufer und Lützowufer in Höhe Hiroshimasteg
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 24.01.2013 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0687/IV):
"Das Bezirksamt wird ersucht, zu prüfen, ob die Verkehrssicherheit für Fußgänger, die sowohl die Straße am Reichpietsch-Ufer als auch am Lützowufer zum Hiroshimasteg hin überqueren wollen, durch die Einfügung einer 30er-Zone von der Bendler-Brücke bis zur Klingelhöferstraße sowie die Erweiterung der 30er-Zone von der Schillstraße bis zum Hiroshimasteg verbessert werden kann "
Das Bezirksamt hat am 18.02.2014 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen. Um dem Prüfauftrag zu entsprechen, wurde das BVV-Ersuchen an die Verkehrlenkung Berlin (VLB) übermittelt, da hier die Zuständigkeit der übergeordneten Straßenverkehrsbehörde tangiert ist.
Gemäß einer zu beachtenden Geschäftsanweisung wurde der Vorgang aus der Bearbeiterebene an die VLB-Behördenleitung abgegeben. Als offizielles Entscheidungsergebnis wurde dem Bezirksamt ein Schreiben der Verkehrslenkung Berlin (VLB) Zentrale Straßenverkehrsbehörde übermittelt. Dieses Schreiben vom 08.03.2013, unterzeichnet vom Leiter VLB, gerichtet an den Herrn Bezirksbürgermeister Dr. Hanke, ist zur Kenntnisnahme beigefügt.
Eine erwartete Stellungsnahme von Senatsebene erfolgte nicht. Auf Nachfrage bei der VLB wurde von dort am 31.01.2014 mitgeteilt, dass mit einer derartigen Äußerung nicht zu rechnen ist, da das Schreiben an den Bezirksbürgermeister vom zuständigen Staatssekretär Verkehr und Umwelt, Herrn Gaebler, seiner Zeit mitgezeichnet wurde.
Im Ergebnis ist festzustellen, dass dem Ersuchen nicht entsprochen wird.
A. Rechtsgrundlage: § 13 i.V.m. § 36 BezVG
B. Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:
a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: Keine
b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen: Keine
Berlin, den
Bezirksbürgermeister Dr. Hanke Bezirksstadtrat Spallek
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