Drucksache - 0548/IV
Ich frage das Bezirksamt:
Welche Schlussfolgerungen zieht das Bezirksamt aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, dass Bierbikes nicht ohne Weiteres im Straßenverkehr benutzt werden dürfen, da die Fahrzeuge „nicht den straßenrechtlichen Gemeingebrauch“ erfüllen würden?
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