Drucksache - 0496/IV
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Umwelt und Naturschutz
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr. 0496/IV Mitte von Berlin
Vorlage - zur Kenntnisnahme -
Politischen Spielraum erhalten - Chance zur Nutzung des Atelierhauses mittelfristig sichern
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 20.092012 das folgende, an das Bezirksamt gerichtete Ersuchen beschlossen (Drucksache Nr. 0496/IV):
Für den Fall, dass mittelfristig eine provisorische Nutzung des Atelierhauses durch die C/O-Galerie nicht (mehr) realisierbar ist, wird das Bezirksamt ersucht,
1. in Verhandlungen mit den zuständigen Stellen zu erreichen, dass bis zur Entscheidung (im Rahmen eines eventuellen Bebauungsplanverfahrens) über eine mögliche weitergehende Nutzung des Gebäudes als Galerie das Atelierhaus in das Fachvermögen der Senatskanzlei - Kulturelle Angelegenheiten übertragen wird und 2. für die Dauer dieser Verhandlungen das Atelierhaus in das Fachvermögen der Abteilung Weiterbildung, Kultur, Umwelt und Naturschutz zu übertragen.
Das Bezirksamt hat am 22.01.2013 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.
Zu 1) Es wurden intensive Verhandlungen mit der Senatskanzlei Abteilung Kultur und der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt geführt. Erklärtes Ziel war in den Verhandlungen die Sicherung der Galerie C/O ohne finanzielle Belastung für den Bezirk zu erreichen. Dem Vorschlag des Bezirksamtes das Atelierhaus in das Vermögen der Senatskanzlei zu übergeben wurde durch die Senatskanzlei mündlich zugestimmt, allerdings ging dem Bezirk nie eine Mitteilung darüber zu, dass diese Aufnahme in das Vermögen des Landes vollzogen würde. Siehe hierzu das letzte Schreiben vom 07.12.2012, das nur den Endpunkt der Verhandlungen markiert.
Mit Schreiben vom 10. Dezember 2012 erklärt der Staatssekretär für Kulturelle Angelegenheiten, dass nicht mehr die Absicht besteht, C/O im Atelierhaus unterzubringen.
Zu 2) Das Gebäude ist zum Abriss vorgesehen. Es wird nicht bewirtschaftet. Das Bezirksamt hat bisher in allen Verhandlungen mit der Senatsfinanzverwaltung die Position vertreten, dass das Gebäude nicht in ein Fachvermögen gehört, da es planungsrechtlich kein Gebäude darstellt, sondern eine„Baulast“ und folgerichtig auch nicht in der Anlagenbuchhaltung zu führen ist. Nur so hätten finanzielle Folgen für den Bezirk vermieden werden können, die allein durch das Handeln der Senatskanzlei zu Lasten des Bezirks drohen.
Rechtsgrundlage:
§ 13 i.V.m. § 36 BezVG
Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:
a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine
b) Personalwirtschaftliche Ausgaben: keine
Berlin, den .2013
Dr. Hanke Weißler Bezirksbürgermeister Bezirksstadträtin für Weiterbildung, Kultur, Umwelt und Naturschutz
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
BVV | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Sitzungsteilnehmer | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |