Drucksache - 0362/IV
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, sich dafür einzusetzen, dass die ursprünglich am Schauspielhaus angebrachte Architravinschrift erneut angebracht wird.
Begründung: Die bei der Restaurierung des Schauspielhauses in den frühen 80er Jahren entfernte - und von Schinkel entworfene - Architravinschrift sollte - da sie untrennbar zum historischen Gebäude gehört - wieder angebracht werden. Die Inschrift bezog sich auf König Friedrich Wilhelm III. als Bauherrn.
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