Drucksache - 0328/IV  

 
 
Betreff: Feste im Lustgarten
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Schauer-Oldenburg Fischer Mallwitz für die Fraktion 
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
10.05.2012 
8. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.09.2012 
12. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Dringlichkeitsantrag vom 10.05.2012
2. Beschluss vom 10.05.2012
4. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 11.09.2012

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

(Text siehe Rückseite)

 


Bezirksamt Mitte von Berlin

Abt. Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung

 

 

Bezirksverordnetenversammlung                                                                                    Drucksache Nr.

Mitte von Berlin                                                                                                                0328/IV

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Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über

 

Feste im Lustgarten

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 10.05.2012 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0328/IV):

 

„Das Bezirksamt wird ersucht, umgehend für das am Opernpalais stattfindende Gauklerfest ein Interessenbekundungsverfahren für den Standort Lustgarten durchzuführen.

 

Die Vergabe der Fläche ist perspektivisch für 3 Jahre vorgesehen, eine optionale Ver-längerung bei Einhaltung der Vergabekriterien um weitere 2 Jahre ist ohnehin ein erneutes Interessenbekundungsverfahren möglich.

 

Folgende Kriterien sind u.a. vorzugeben:

 

. qualitativ hochwertiges Rahmenprogramm (im Bereich Artistik, Kunst, Gauklerei),

. eine ortsangemessene Nutzungskonzeption, die dem besonderen geschichtsträchtigen Ort

  gerecht wird,

. ein hochwertiges gastronomisches Angebot,

. eine karitative, soziale Komponente.

 

 

Das Bezirksamt hat am 21.08.2012 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.

 

 

Dem Ersuchen der Bezirksverordnetenversammlung kann im vorliegenden Fall nicht ent-sprochen werden.

 

Die Verwaltung hat die Nutzbarkeit des Lustgartens als Veranstaltungsfläche intensiv geprüft und hierzu umfangreiche Stellungnahmen aller betroffenen Institutionen und Behörden ein-geholt.

Im Ergebnis ist der Lustgarten als Veranstaltungsfläche nicht geeignet. Es wird hierzu auf den beigefügten Vermerk des Tiefbau- und Landschaftsplanungsamtes verwiesen.

 


                            DS 0328/IV

                            - 2 Seite -

Rechtsgrundlage:              § 13 i.V.m. § 36 BezVG

 

 

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a)                 Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:              keine

 

b)               Personalwirtschaftliche Auswirkungen:                            keine

 

 

Berlin, 21.08.2012

 

 

 

Dr. Hanke                                                                                    Carsten Spallek

Bezirksbürgermeister                            Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung


Bau 1 300              19.06.2012
              22749

VERMERK
Interessenbekundungsverfahren Lustgarten – Sachstand 19.06.2012

Wie angefordert, hier meine Stellungnahme zu der o.g. Thematik:

Warum werden im Vorfeld des IBV die beteiligten Behörden angehört?

Üblicherweise ist es die Kernaufgabe eines Veranstaltungsunternehmens geeignete Flächen für geplante Veranstaltungen zu ermitteln, die gewünschte Veranstaltung auf solche Flächen anzupassen und im Rahmen des Antragsverfahrens mit den zuständigen Behörden die genaue Nutzung dergestalt festzulegen, dass die öffentlichen Interessen (Sicherheit, Ordnung, Umweltschutz usw.) gewährleistet sind.

Sofern ausnahmsweise die Behörde selbst eine Veranstaltung durch ein Interessenbekundungsverfahren initiiert, muss sie selbst darauf achten, dass die „Ausschreibungs“-Bedingungen so formuliert sind, dass sie danach die beabsichtigte Veranstaltung auch tatsächlich genehmigen kann. Dies gilt im vorliegenden Fall um so mehr, als dass auf der vorgeschlagenen Fläche bisher noch nie eine Veranstaltung stattgefunden hat (und es eigentlich auch sehr zweifelhaft ist, ob dies nach den Bestimmungen des Grünanlagengesetzes überhaupt genehmigungsfähig ist). Sollte die Behörde die Bewerber auf zwingend zu beachtende Rahmenbedingungen nicht hinweisen und sollte deswegen die Veranstaltung nur stark verändert oder womöglich gar nicht stattfinden können (wegen der Ablehnungen beteiligter Behörden), würde sich das Land Berlin schadenersatzpflichtig machen.

Von daher sind hier die zuständigen Behörden zwingend vorab zu befragen.

Abschließender Stand des bisherigen Beteiligungsverfahrens:

Institution

Stellungnahme

SenStadtUm – SBD 1, Fr. Reich-Schilcher

Schlägt Verlagerung ins Kulturforum vor, da Lustgarten eingetragenes Denkmal ist.

SenStadtUm – VLB

Grundsätzlich keine Bedenken, da keine Verkehrsfläche. Die Veranstaltung darf keine Auswirkungen auf die Karl-Liebknecht-Straße haben. Hierzu besonderes Augenmerk auf Logistik/Versorgung, besonders während der Auf- und Abbauphase

SenStadtUm – LDA

Veranstaltungen im Lustgarten werden aus denkmalpflegerischen Gründen abgelehnt.

SenStadtUm – I C, Frau Profé

Erklärt sich für nicht zuständig

SenStadtUm - Lärmschutz

Lärmschutzrechtliche Probleme sind nicht auszuschließen, jedoch kann hierzu erst bei konkreter Antragstellung geprüft werden.

Stadtentwicklungsamt Mitte, FB Stadtplanung

Ablehnung


Stadtentwicklungsamt Mitte, FB Denkmalschutz

Geplanter Standort befindet sich im Ensemble Museumsinsel: Denkmalgeschützt und außerdem Weltkulturerbe. Erhebliche Bedenken. Der Veranstaltung würde aus diesem Grund die erforderliche denkmalrechtliche Genehmigung versagt werden.

Tiefbau- und Landschaftsplanungsamt Mitte Bau 2

Veranstaltung wird strikt abgelehnt. Schwere Baumschäden wären nahezu unvermeidbar.

Ordnungsamt Mitte

Fläche scheint ungeeignet zu sein, da lebensmittelrechtliche Auflagen nur schwer zu erfüllen sind. Buden müssen auf leicht zu reinigenden Flächen stehen und dreiseitig geschlossen sein. Große Bedenken.

Berliner Feuerwehr

Mindestens 3,5m Breite für Feuerwehrfahrzeuge belassen (ev. 5,5m). Weitere allgemeine Auflagen zum Brandschutz.

Polizei – Dir 3

Veranstaltung grundsätzlich realisierbar. Bisheriger Standort war bewährt. Am Lustgarten wäre eventuell eine Komplettumzäunung notwendig. Auf- und Abbaumaßnahmen nur unter erheblichen Schwierigkeiten logistisch realisierbar.

Stiftung Preußischer Kulturbesitz

Positive Stellungnahme, allerdings wäre intensive Abstimmung mit den Anliegern. Außerdem wäre Konzept für die Zukunft erforderlich, wie der Lustgarten für Veranstaltungen (nicht) genutzt werden kann.

Bode-Museum

 

Berliner Dom

Starke Bedenken gegen das Gauklerfest, dessen Qualität vom Dom sehr in Zweifel gezogen wird. Demgegenüber der Hinweis darauf, dass der Lustgarten einer der wenigen öffentlichen Räume in Berlin ist, der noch zum Verweilen zur Verfügung steht. Dies sollte nicht den kommerziellen Zwecken Einzelner geopfert werden. Außerdem werden Nachahmer befürchtet.

BVG

Keine Bedenken

Busspur Richtung Brandenburger Tor bitte freihalten. Wartehallenbereich ist freizuhalten

 

Aus den Stellungnahmen ist zu entnehmen, dass es starke grundsätzliche Bedenken gegen Veranstaltungen im Lustgarten gibt. Weiterhin gibt es auch verfahrensrechtliche Bedenken und außerdem konkrete Umstände, welche bei einer Ausschreibung zu bedenken wären. Außerdem wurde ein Alternativstandort vorgeschlagen. Dies wird im Folgenden aufgeschlüsselt:


Grundsätzliche Bedenken gegen eine Veranstaltung im Lustgarten

Aus Sicht der Fachbereiche 1 und 2 ist die Veranstaltung nach dem Grünanlagengesetz nicht genehmigungsfähig. § 6 Abs. 5 stellt an die Genehmigung von Ausnahmenutzungen die Forderung, dass die Nutzung im überwiegenden öffentlichen Interesse erforderlich sein muss und die Folgenbeseitigung gesichert ist. Es ist zu berücksichtigen, ob die Nutzung an anderen Standorten mit geringerer Beeinträchtigung der Anlage erfolgen kann. Aufgrund des BVV-Beschlusses kann ein allgemeines öffentliches Interesse am Fortbestand des Gauklerfestes angenommen werden. Allerdings stehen ihm erhebliche fachliche Bedenken und Schadenserwartungen (s. fachliche Bedenken) gegenüber, so dass das geforderte diese Bedenken überwiegende Interesse nicht gegeben ist. Die Folgenbeseitigung kann nicht gesichert werden, denn die zu erwartenden Bodenverdichtungen sind – wie Erfahrungen z.B. im Bereich Ebertpromenade zeigen – nicht gerichtsfest beweisbar und außerdem auch nur mit erheblichem Aufwand zu beseitigen. Dem Gauklerfest stehen auch Alternativstandorte im Bezirk Mitte und darüber hinaus im ganzen Stadtgebiet offen. Daher wäre auch aus diesem Grund eine Nutzung in der Grünanlage abzulehnen.

Das Landesdenkmalamt lehnt Veranstaltungen im Lustgarten grundsätzlich ab. Der beantragte Bereich befindet sich innerhalb des Denkmalbereichs (Ensembles) „Museumsinsel, Museen und Berliner Dom“ und in der unmittelbaren Umgebung des Baudenkmals und Weltkulturerbes Museumsinsel Berlin. Die Aufstellung von Veranstaltungsbauten widerspricht dem denkmalpflegerischem Ziel, diesen Bereich von optisch auffälligen, das Erscheinungsbild des Ortes beeinträchtigenden Bauten freizuhalten. Auch die übrigen Denkmalschutz- und Stadtplanungsbehörden des Bezirks und des Landes lehnen eine Nutzung des Lustgartens geschlossen ab. Das Landesdenkmalamt weist auch auf die Gefahr von weiteren Veranstaltungen hin, die im Sinne der Gleichbehandlung dann zu genehmigen wären. Dies betonen auch die Staatlichen Museen zu Berlin (Stiftung Preußischer Kulturbesitz), die zwar dem Gauklerfest generell positiv gegenüberstehen, aber die Gefahr eines Veranstaltungswildwuchses sehen, wenn es kein grundsätzliches Konzept für diesen Bereich gibt, welcher auch dazu dienen müsste, entsprechende Begehrlichkeiten abzuwehren[1].

Ähnlich äußert sich auch SenStadtUm SBD 2 (Oberste Denkmalschutzbehörde) und weist außerdem auf den bereits bestehenden Kunst- und Antikmarkt am Kupfergraben und die derzeitigen Baustellentätigkeiten hin, durch die der denkmalgeschützte Bereich bereits ausreichend genutzt wird.

Der kulturelle Mehrwert des Gauklerfestes ist unter den stellungnehmenden Institutionen umstritten. Während die staatlichen Museen dies bejahen, wird die Veranstaltung vom Berliner Dom kritisch gesehen, der auch darauf hinweist, dass einem privaten Veranstalter nicht die Möglichkeit gegeben werden sollte, an solch einem geschichtsträchtigen und wichtigen Ort ein solches Fest zu veranstalten. Der Lustgarten sei einer der wenigen öffentlichen Räume in der Mitte Berlins, der seinen eigentlichen Zweck noch voll erfüllt: gepflegt, sicher und für jedermann zugänglich lädt er die Gäste und die Berliner zum Verweilen ein. Es wäre aus Sicht des Doms schade, wenn dies den kommerziellen Interessen Einzelner untergeordnet würde[2].

Fachliche Bedenken gegen eine Veranstaltung im Lustgarten

Der Fachbereich 2 gibt zu bedenken, dass der Altbaumbestand (Lindenreihe) im Lustgarten durch eine Veranstaltung in Mitleidenschaft gezogen wird. Das geschlossene Blätterdach lässt nur eine Durchlasshöhe von 2m zu. Eine Verdichtung der vorhandenen wassergebundenen Wegedecke hätte erhebliche Schäden in den Wurzelbereichen der Bäume zur Folge. Daher dürfte der gesamte Bereich nicht befahren werden, auch nicht für Auf- und Abbau (bei dem erfahrungsgemäß die größten Schäden entstehen). Eine Veranstaltung müsste also den gesamten Transport per Hand organisieren (auch keine Hubwagen etc.) und müsste sehr „flach“ gestaltet werden.

Die Polizei sieht aufgrund der Örtlichkeit erhebliche logistische Schwierigkeiten mit dem Auf- und Abbau, da die Straße Unter den Linden durch die vorhandenen Baustellen nur eingeschränkt für den Fahrzeugverkehr nutzbar ist. Gleiches gilt für den Bereich Bodestraße durch die dortigen Treppen[3].

Aufgrund der Stellungnahme des FB2 (Durchlasshöhe 2m) ist bei Rettungsfahrten der Feuerwehr davon auszugehen, dass die Kronenbereiche der Bäume beschädigt werden.

Das Ordnungsamt (Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt, Vetleb) hält die Fläche für ungeeignet. Lebensmittelrechtlich wäre eine komplette Trinkwasserversorgung aus dem Netz und eine Schmutzwasserabführung für alle Stände zu fordern. Weiterhin ist zu verlangen, dass die Stände auf eine geeignete, d.h. leicht zu reinigende glatte Fläche positioniert werden. Wegen der Bäume müssen die Stände an drei Seiten geschlossen sein. Zusammenfassend sieht das Vetleb den Standort mit großen hygienerechtlichen Bedenken.

Technische Bedenken, die zu berücksichtigen wären

Nach Auskunft der Lärmschutzbehörde ist derzeit nicht abschätzbar, ob die Anzahl der immissionsschutzrechtlich zulässigen Veranstaltungen im Bereich des Lustgartens durch eine weitere Veranstaltung überschritten wird. Wäre dies der Fall, so müsste zumindest damit gerechnet werden, dass erhebliche Einschränkungen zur Reduzierung der Lautstärke der Veranstaltung beauflagt werden.

Die Polizei erwägt, dass eine logistisch aufwändige Komplettumzäunung des Lustgartens zur Steuerung der Besucherströme notwendig sein könnte.

Für die Feuerwehr ist eine Rettungsgasse von mindestens 3,50m freizuhalten[4].

Die BVG fordert die Freihaltung der Busspur und die Freihaltung des dortigen Wartehallenbereiches. Die Verkehrslenkung Berlin verlangt ebenso, dass es keine Auswirkungen auf den Fließverkehr in diesem Bereich geben darf[5].

Alternativstandort

Die Oberste Denkmalschutzbehörde schlägt im Einvernehmen mit der Architekturwerkstatt vor, das Gauklerfest ins Kulturforum zu verlagern, dass von einer solchen Belebung profitieren würde.

Darüber hinaus ist anzumerken, dass das Gauklerfest sicherlich auch auf anderen Platzflächen im Bezirk oder in anderen Bezirken möglich wäre.

Zusammenfassung

Das Beteiligungsverfahren hat aus meiner Sicht zweifelsfrei ergeben, dass der Lustgarten für die Durchführung von Veranstaltungen nicht geeignet ist. Ich leite diese Auswertung und die eingegangenen Stellungnahmen zur Entscheidungsfindung an Sie.

 

 

 

 

 

Weiß

 


[1] Anmerkung des Unterzeichners: Sofern überlegt wird, ein solches Konzept zu erstellen, so führt dies in andere Schwierigkeiten: Es müsste so konzipiert werden, dass es einerseits das Gauklerfest ermöglicht, andererseits andere Veranstaltungen ausschließt. Das ist kaum möglich, da das Gauklerfest inhaltlich nicht so einmalig ist. Auch dürfte ein solches Konzept kein „Lex Gauklerfest“ sein. Dies widerspräche dem Grundsatz, dass Vorschriften allgemeingültig sein müssen und wäre rechtlich mit Sicherheit anfechtbar.

[2] Dieser Aspekt ist auch grünflächenrechtlich relevant. Auch, wenn der Bezirk gemäß BVV-Beschluss ein Interesse am Fortbestand dieser Veranstaltung zeigt, so ist sie doch keine bezirkliche bzw. staatliche, sondern eine private Veranstaltung, die zuvorderst dem Erwerbsziel des Veranstalters dient. Ein überwiegendes öffentliches Interesse für diese Veranstaltung an diesem Ort ist schlicht nicht darstellbar.

[3] Hierbei dürfte die Polizei noch nicht einmal im Blick haben, dass aufgrund der Stellungnahme des FB2 ein Befahren der Anlage ausgeschlossen sein und deswegen sämtliche Be- und Entladetätigkeit am Fahrbahnrand stattfinden müsste!

[4] Laut Aufmaß aus Plan durch Bau 1 100 haben wir zwischen den Baumreihen eine Breite von ca. 7m (von Stamm zu Stamm). Wenn davon 3,5m für die Feuerwehr abgezogen werden müssen, verbleibt nicht genug Platz für zwei gegenüberliegende Stände. Entweder dürfen Stände nur einseitig stehen, oder sie müssen zwischen die Bäume (5m zwischen Baum und Baum) verlagert werden. Auf jeden Fall geraten die Stände in die Wurzelbereiche.

[5] Was die Aufbauproblematik noch schwieriger macht. Siehe Fußnote 3!

 
 

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