Drucksache - 0313/IV
Wir bitten um Kenntnisnahme
(Text liegt vor)
Abteilung Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung 44600
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr. Mitte von Berlin 0313/IV ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Vorlage - zur Kenntnisnahme -
über
Monbijoupark: Bürgerbeteiligung nicht erst, wenn die Messen gesungen sind?
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 10.05.2012 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0313/IV):
Das Bezirksamt wird ersucht, noch vor der parlamentarischen Sommerpause 2012, im Rahmen einer ersten Bürgerveranstaltung die bis zu diesem Zeitpunkt vorliegenden Planungsvorstellungen, die sich aus der Umsetzung des BVV-Beschlusses Drs. 2202/III ergeben bzw. ergeben können, der Bürgerschaft vorzustellen und mit ihr zu diskutieren. Grundlagen der Bürgerveranstaltung müssen dabei keine abschließend abgestimmten Pläne sein.
Das Bezirksamt hat am 20.08.2013 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.
Die Entscheidung der Galerie "C/O Berlin" das Atelierhaus im Monbijoupark nicht zeitweise und auch nicht zukünftig nutzen zu wollen und in das "Amerikahaus" umzuziehen, führte im Ergebnis dazu, dass die von den politischen Gremien des Bezirkes geforderten Untersuchungen zur Nachnutzung des Bestandes der vorhandenen Bausubstanz und der Flächen im Monbijoupark erneut, vor dem Hintergrund der veränderten Ausgangsbedingungen, analysiert werden müssen.
Eine Aussage zur Notwendigkeit der Änderung des Bebauungsplans I-57 kann erst dann erfolgen wenn feststeht, welche Nutzungen zukünftig im Park angesiedelt werden sollen und ob eine weitere Nutzung des Bestandes von den Eigentümern angedacht ist. Bis dahin gelten die Festsetzungen des Bebauungsplanes I-57.
Im Zusammenhang mit dem Ergebnis dieser Untersuchungen, falls diese zu einer Änderung des Bebauungsplanes führen sollten, wird die Bürgerbeteiligung, die nach §3 BauGB gefordert wird, durchgeführt.
Über die Verwaltungsentscheidungen zur jeweils weiteren Duldung der Märchenhütten hat das Bezirksamt die Bezirksverordnetenversammlung zurückliegend stets zeitnah informiert.
A) Rechtsgrundlage: § 13 i.V. mit § 36 Bez.VG
B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:
a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine b) Personalwirtschaftliche Ausgaben: keine
Berlin,
Bezirksbürgermeister Dr. Hanke Bezirksstadtrat Spallek
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