Drucksache - 0313/IV  

 
 
Betreff: Monbijoupark: Bürgerbeteiligung nicht erst, wenn die Messen gesungen sind?
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Schauer-Oldenburg Fischer Bertermann für die Fraktion 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
10.05.2012 
8. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
23.08.2012 
10. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin vertagt   
13.09.2012 
11. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (Fortsetzung der 10. öffentliche Sitzung) mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.12.2012 
15. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.09.2013 
23. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 02.05.2012
2. Beschluss vom 10.05.2012
3. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 13.08.2012
4. Beschluss vom 14.09.2012
5. VzK vom 11.12.2012
6. VzK Zwischenbericht 20.12.2012
7. VzK vom 05.09.2013
8. in BVV abschließend zur Kenntnis genommen

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten um Kenntnisnahme

 

 

(Text liegt vor)


Bezirksamt Mitte von Berlin                                                                                                                              .08.2013

Abteilung Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung                                          44600

 

 

Bezirksverordnetenversammlung                                                                                    Drucksache Nr.

Mitte von Berlin                                                                                                                              0313/IV

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Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über

 

Monbijoupark: Bürgerbeteiligung nicht erst, wenn die Messen gesungen sind?

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 10.05.2012 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0313/IV):

 

Das Bezirksamt wird ersucht, noch vor der parlamentarischen Sommerpause 2012, im Rahmen einer ersten Bürgerveranstaltung die bis zu diesem Zeitpunkt vorliegenden Planungsvorstellungen, die sich aus der Umsetzung des BVV-Beschlusses Drs. 2202/III ergeben bzw. ergeben können, der Bürgerschaft vorzustellen und mit ihr zu diskutieren. Grundlagen der Bürgerveranstaltung müssen dabei keine abschließend abgestimmten Pläne sein.

 

Das Bezirksamt hat am 20.08.2013 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.

 

Die Entscheidung der Galerie "C/O Berlin" das Atelierhaus im Monbijoupark nicht zeitweise und auch nicht zukünftig nutzen zu wollen und in das "Amerikahaus" umzuziehen, führte im Ergebnis dazu, dass die von den politischen Gremien des Bezirkes geforderten Untersuchungen zur Nachnutzung des Bestandes der vorhandenen Bausubstanz und der Flächen im Monbijoupark erneut, vor dem Hintergrund der veränderten Ausgangsbedingungen, analysiert werden müssen.

 

Eine Aussage zur Notwendigkeit der Änderung des Bebauungsplans I-57 kann erst dann erfolgen wenn feststeht, welche Nutzungen zukünftig im Park angesiedelt werden sollen und ob eine weitere Nutzung des Bestandes von den Eigentümern angedacht ist.

Bis dahin gelten die Festsetzungen des Bebauungsplanes I-57.

 

Im Zusammenhang mit dem Ergebnis dieser Untersuchungen, falls diese zu einer Änderung des Bebauungsplanes führen sollten, wird die Bürgerbeteiligung, die nach §3 BauGB gefordert wird, durchgeführt.

 

Über die Verwaltungsentscheidungen zur jeweils weiteren Duldung der Märchenhütten hat das Bezirksamt die Bezirksverordnetenversammlung zurückliegend stets zeitnah informiert.

 

 

 

 

 

 

 

 

A) Rechtsgrundlage:       § 13  i.V. mit § 36 Bez.VG

 

B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

              a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:               keine

              b) Personalwirtschaftliche Ausgaben:                             keine

 

Berlin,                   

 

 

 

 

Bezirksbürgermeister Dr. Hanke                                                        Bezirksstadtrat Spallek

 

 

 
 

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