Drucksache - 0302/IV  

 
 
Betreff: Bebauungsplan 1-56B (westlich Brunnenstraße, südlich Anklamer Straße) sowie Entscheidung über den Entwurf der Rechtsverordnung zur Festsetzung des Bebauungsplanes 1-56B
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksverordnetenversammlung Mitte
   
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
10.05.2012 
8. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Stadtentwicklung Entscheidung
30.05.2012 
8. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und Bebauungspläne ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
14.06.2012 
9. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin vertagt   
23.08.2012 
10. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin vertagt   
13.09.2012 
11. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (Fortsetzung der 10. öffentliche Sitzung) ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Vorlage zur Beschlussfassung vom 24.04.2012
VzB_B_Plan_1_56_B_Anlage_Verordnung
VzB_B_Plan_1_56_B_Anlage
VzB_B_Plan_1_56_B_Anlage_Begruendung
2. Beschlussempfehlung zur Vorlage zur Beschlussfassung Stadtentwicklung vom 31.05.2012
3. Version vom 31.05.2012
4. Beschluss vom 14.09.2012

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

(Text liegt vor)

 

 

 


Bezirksamt Mitte von Berlin

Abteilung für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung

 

 

Bezirksverordnetenversammlung              Drucksache Nr.

Mitte von Berlin              0302/IV

 

 

 

Vorlage - zur Beschlussfassung -

 

über

 

den Bebauungsplan 1-56B (westlich Brunnenstraße, südlich Anklamer Straße) sowie Entscheidung über den Entwurf der Rechtsverordnung zur Festsetzung des Bebauungsplanes 1-56B.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

I.          Der Bebauungsplan 1-56B für die Grundstücke Anklamer Straße 10-14, Brunnenstraße 160-173, Invalidenstraße 1-2, Elisabethkirchstraße 1-10 und Strelitzer Straße 2-4 und 7 im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte, wird gem. § 6 Abs. 3 AGBauGB beschlossen.

 

II.        Über den Entwurf der Rechtsverordnung zur Festsetzung des Bebauungsplans 1-56B für die Grundstücke Anklamer Straße 10-14, Brunnenstraße 160-173, Invalidenstraße 1-2, Elisabethkirchstraße 1-10 und Strelitzer Straße 2-4 und 7 im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte, wird gem. § 12 Abs. 2 Nr. 4 BezVG entschieden.

 

 

Begründung zu I, II:

 

Siehe beigefügte Begründung und Entwurf der Rechtsverordnung.

 

Rechtsgrundlagen

 

Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG)

Baugesetzbuch (BauGB)

Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB)

 

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a)      Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

 

Kosten, die durch ein mögliches Übernahmeverlangen von privaten Grundstücksflächen, die im Straßenland liegen und als öffentliche Straßenverkehrsfläche gewidmet sind, entstehen, sind zum gegeben Zeitpunkt zu ermitteln.

 

 

b)              Personalwirtschaftliche Ausgaben:

 

keine

 

 

Berlin, den 10. April 2012

 

Bezirksbürgermeister

 

Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung

 

Anlagen

·         Verordnung über die Festsetzung des Bebauungsplans 1-56B (Entwurf)

·         Begründung zum Entwurf des Bebauungsplans 1-56B

 

 
 

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