Drucksache - 0248/IV
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Abt. Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr. Mitte von Berlin 0248/IV -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Vorlage - zur Kenntnisnahme -
über Dialogdisplays
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 22.03.2012 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0248/IV):
„Das Bezirksamt wird ersucht, sich beim Senat dafür einzusetzen, bei zukünftig auszu-stellenden Dialogdisplays auch integrationspolitische Aspekte mit einfließen zu lassen.“
Das Bezirksamt hat am 05.02.2013 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.
Das Bezirksamt Mitte hat sich mit diesem Anliegen an die Senatsverwaltung für Stadtent-wicklung und Umwelt gewandt. Diese hat dem Tiefbau- und Landschaftsplanungsamt nun geantwortet und mitgeteilt, dass sie bemüht ist, bei der Auswahl von Motiven für Dialog-displays auch möglichst viele ethnische Gruppen einzubeziehen. Damit kommt die Senats-verwaltung den Anregungen der BVV entgegen, integrationspolitische Aspekte bei der Aus-wahl der Dialogdisplays zu berücksichtigen.
Die Anzahl der Dialogdisplays liegt fest und wird vom Bezirk entsprechend der Nachfrage und einer Prioritätenliste (Wünsche aus der Bevölkerung und Unfallhäufungsstellen) koordiniert. Es sind vier Dialogdisplays (jeweils zwei zusammengehörige), aufgestellt, deren Standorte - bis auf einen festen - halbjährlich immer wieder verändert werden, da eine hohe Nachfrage seitens verschiedener Einrichtungen und Bürgerinitiativen, insbesondere Kinder- und Jugendeinrichtungen, besteht. Eine Zuordnung von bestimmten Motiven zu bestimmten Standorten ist aus diesem Grunde nicht möglich. Die Palette der Kindermotive ist allerdings sehr breit. Durch das Zufallsprinzip erscheinen unterschiedliche Motive an vielen Standorten.
Rechtsgrundlage: § 13 i.V.m. § 36 BezVG
Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:
a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen: keine
Berlin,
Dr. Hanke Carsten Spallek Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung
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