Drucksache - 0165/IV
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite):
Abt. Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung
BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr. Mitte von Berlin0165/IV -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Vorlage - zur Kenntnisnahme -
über
Kontinuierlichen Spielbetrieb von Hexenkessel und Märchenhütten gewährleisten
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 27.02.2012 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0165/IV):
„Das Bezirksamt wird ersucht, die Märchenhütten im Monbijoupark auch weiterhin als temporäre Zwischennutzung zu dulden, sowie die Nutzung der Freiflächen durch das Amphitheater mit seinem Spiel- und Gastronomiebetrieb im Sommerhalbjahr wie bisher zu ermöglichen.
Das Bezirksamt möge die temporäre Zwischennutzung solange gestatten, solange die gegenwärtigen Rahmenbedingungen sind wie sie sind und es keine Notwendigkeit für die Beseitigung des Amphitheaters und der Märchenhütten gibt.
Das Bezirksamt wird ersucht, die Betreiber in die Planung und Umsetzung eines Rahmen-konzeptes für Kultur im Monbijoupark einzubeziehen und frühzeitig über bevorstehende Verfahrensschritte und Duldungshemmnisse zu informieren.
Gemeinsam mit den Betreibern des Hexenkesselhoftheaters und der Märchenhütte sind Mittel und Wege zu finden, die ein Höchstmaß an Parkverträglichkeit gewährleisten. Die Übernahme von Parkpflegediensten und die Bereitstellung einer öffentlichen Toilette im Park soll Voraussetzung sein für die Duldung und den Spielbetrieb.“
Das Bezirksamt hat am 05.06.2012 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.
Der Spielbetrieb für Hexenkessel und Märchenhütte ist auch für diese Saison gewährleistet. Den Vollzug der vollstreckbaren Rückbauverfügung für die Märchenhütte hat das Bau- und Wohnungsaufsichtsamt bis zum 30.04.2013 ausgesetzt.
Auch für das Amphitheater und Strandbar ist eine Nutzungsmöglichkeit in dieser Saison möglich. Eine entsprechende Ausnahmegenehmigung wurde am 17.02.2011 für den Zeitraum vom 12.03.2012 bis 19.10.2012 erteilt.
Zukünftig wird gemeinsam mit der C/O-Galerie Berlin und den Betreibern des Hexenkessels und der Märchenhütte an einem kulturellen Konzept zur gemeinsamen Nutzung im Monbi-joupark gearbeitet. Die C/O-Galerie ist federführend aufgefordert, das langfristige und abgestimmte Nutzungskonzept zu erstellen, um es dann der BVV vorzustellen.
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Rechtsgrundlage:§ 13 i.V.m. § 36 BezVG
Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:
a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:keine
b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen:keine
Berlin,
Dr. HankeCarsten Spallek BezirksbürgermeisterBezirksstadtrat für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung
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