Drucksache - 0165/IV  

 
 
Betreff: Kontinuierlichen Spielbetrieb von Hexenkessel und Märchenhütten gewährleisten
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion DIE LINKEBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Reschke Fraktion die Linke Urchs 
Drucksache-Art:ÄnderungsantragVorlage zur Kenntnisnahme
   Beteiligt:Fraktion der CDU
   Fraktion der SPD
   Piratenfraktion
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
23.02.2012 
5. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
23.08.2012 
10. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin vertagt   
13.09.2012 
11. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (Fortsetzung der 10. öffentliche Sitzung) mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 14.02.2012
2. Austauschblatt vom 16.02.2012
3. Beschluss vom 23.02.2012
4. VzK vom 13.08.2012
5. Beschluss vom 14.09.2012

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

(Text siehe Rückseite):


Bezirksamt Mitte von Berlin

Abt. Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung

 

 

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.

Mitte von Berlin0165/IV

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Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über

 

Kontinuierlichen Spielbetrieb von Hexenkessel und Märchenhütten gewährleisten

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 27.02.2012 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0165/IV):

 

„Das Bezirksamt wird ersucht, die Märchenhütten im Monbijoupark auch weiterhin als temporäre Zwischennutzung zu dulden, sowie die Nutzung der Freiflächen durch das Amphitheater mit seinem Spiel- und Gastronomiebetrieb im Sommerhalbjahr wie bisher zu ermöglichen.

 

Das Bezirksamt möge die temporäre Zwischennutzung solange gestatten, solange die gegenwärtigen Rahmenbedingungen sind wie sie sind und es keine Notwendigkeit für die Beseitigung des Amphitheaters und der Märchenhütten gibt.

 

Das Bezirksamt wird ersucht, die Betreiber in die Planung und Umsetzung eines Rahmen-konzeptes für Kultur im Monbijoupark einzubeziehen und frühzeitig über bevorstehende Verfahrensschritte und Duldungshemmnisse zu informieren.

 

Gemeinsam mit den Betreibern des Hexenkesselhoftheaters und der Märchenhütte sind Mittel und Wege zu finden, die ein Höchstmaß an Parkverträglichkeit gewährleisten. Die Übernahme von Parkpflegediensten und die Bereitstellung einer öffentlichen Toilette im Park soll Voraussetzung sein für die Duldung und den Spielbetrieb.“

 

 

Das Bezirksamt hat am 05.06.2012 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.

 

 

Der Spielbetrieb für Hexenkessel und Märchenhütte ist auch für diese Saison gewährleistet. Den Vollzug der vollstreckbaren Rückbauverfügung für die Märchenhütte hat das Bau- und Wohnungsaufsichtsamt bis zum 30.04.2013 ausgesetzt.

 

Auch für das Amphitheater und Strandbar ist eine Nutzungsmöglichkeit in dieser Saison möglich. Eine entsprechende Ausnahmegenehmigung wurde am 17.02.2011 für den Zeitraum vom 12.03.2012 bis 19.10.2012 erteilt.

 

Zukünftig wird gemeinsam mit der C/O-Galerie Berlin und den Betreibern des Hexenkessels und der Märchenhütte an einem kulturellen Konzept zur gemeinsamen Nutzung im Monbi-joupark gearbeitet. Die C/O-Galerie ist federführend aufgefordert, das langfristige und abgestimmte Nutzungskonzept zu erstellen, um es dann der BVV vorzustellen.

 


- 2 -

 

 

 

Rechtsgrundlage:§ 13 i.V.m. § 36 BezVG

 

 

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a)                 Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:keine

 

b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen:keine

 

 

 

 

Berlin,             

 

 

 

 

 

Dr. HankeCarsten Spallek

BezirksbürgermeisterBezirksstadtrat für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung

 

 

 
 

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