Drucksache - 0132/IV  

 
 
Betreff: Beschluss über die Einstellung des Bebauungsplanentwurf I-38 "Seydelstrasse" im Bezirk Mitte
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksamt Mitte von Berlin
   
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.01.2012 
4. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 12.01.2012
VzK_BPlanentwurf_Seydelstr_Anlage_Plan

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin

Abteilung Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung

 

 

Bezirksverordnetenversammlung              Drucksache Nr.

Mitte von Berlin

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über

 

den Beschluss über die Einstellung des Bebauungsplanentwurfs I-38 „Seydelstraße“ im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 13.12.2011 beschlossen:

 

I.      Der Bebauungsplan I-38 für das Gelände zwischen Seydelstraße, Elisabeth-Mara-Straße, Neue Grünstraße, Kommandantenstraße, Beuthstraße und Leipziger Straße sowie für die Grundstücke Seydelstraße 29-37/Wallstraße 1-4 und einen Abschnitt der Elisabeth-Mara-Straße und der Kommandantenstraße im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte ist eingestellt.

 

Begründung

 

Mit Schreiben vom 13.01.1995 der Senatsverwaltung für Bau- und Wohnungswesen wurde das Bezirksamt Mitte aufgefordert, zur Umsetzung des Senatsbeschlusses Nr. 4259/93 vom 21.12.1993 (Anbindung der Linden- an die Leipziger Straße), ein Bebauungsplanverfahren einzuleiten. Das Bezirksamt Mitte hat daher den Einleitungsbeschluss für das Bebauungsplanverfahren I-38 am 28.03.1995 getroffen.

 

Im Geltungsbereich befand sich nicht nur der geplante Einmündungsbereich der damaligen Linden-/Beuthstraße (jetzige Axel-Springer-Straße) in die Leipziger Straße, sondern auch die südlich bis zur Neuen Grünstraße anschließenden brachliegenden Baugebiete des ehemaligen Mauerstreifens. Beabsichtigt war, mittels Bauleitplan eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu ermöglichen und einen hohen Wohnanteil zu sichern. Der noch heute geltende Planentwurf, der im Februar/März 1997 zur frühzeitige Bürgerbeteiligung ausgelegen hat, sieht eine Staffelung der Art der Nutzung und der Höhenentwicklung vom Spittelmarkt als Kerngebiet, über Mischgebiet bis hin zu Allgemeinem Wohngebiet an der Neuen Grünstraße vor.

 

Weitere Verfahrensschritte, bis auf die frühzeitige Bürgerbeteiligung, wurden nicht durchgeführt. Die Pläne zur Durchbindung der Axel-Springer-Straße an die Leipziger Straße wurden mit den vorzufindenden verfestigten Mietverträgen für das Ebbinghaus-Grundstück immer wieder aufgeschoben; eine Lösung zeichnete sich nicht ab.

 

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans 1-2 im Jahr 2001 durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung wurde die Planung am Spittelmarkt auf die Landesebene gehoben, der eigentliche Anlass zur Planaufstellung des Bebauungsplanentwurfs I-38 entfiel. Am Regelungsbedarf für das Baugenehmigungsverfahren über die Art der Nutzung der Baugebiete im verbleibenden Geltungsbereich wurde allerdings weiter festgehalten.

 

Anlass für die Einstellung des so lange ruhenden Bebauungsplanverfahren I-38 zu diesem Zeitpunkt gibt nun eine Anfrage des Stadtplanungsamtes Friedrichshain-Kreuzberg zu den Grundstücken an der Kommandantenstraße. Hier soll die bestehende Bundesdruckerei ausgebaut werden. Der Bebauungsplanentwurf I-38 sieht gegenüberliegend an der Kommandantenstraße Allgemeines Wohngebiet vor, so dass hier eine künftige Konfliktsituation vorprogrammiert ist. Um diese bewältigen zu können, müsste eine Planänderung in Mischgebiet vorgenommen werden.

 

- 2 -

 

 

Da Bauvorbescheidsanträge für Wohngebäude an der Kommandanten- und der Beuthstraße vorliegen, wäre deren Zulässigkeit, wie auch bisherige Anträge im Geltungsbereich, in Berücksichtigung der beabsichtigten Festsetzungen des Bebauungsplanentwurfs I-38, nach § 34 BauGB zu bewerten. Hiermit konnte dem Ziel, das Gebiet als Wohnstandort zu sichern, bisher genüge getan werden. Die „alte“ Festsetzung als Allgemeines Wohngebiet steht dem jetzt aber, bei der zunehmenden Gemengelage, entgegen.

 

Die verstärkte Nachfrage von Bauvorbescheidsanträgen für Wohngebäude der letzten Zeit, lassen heute das starre Instrument der Bauleitplanung zur Entwicklung des Wohnstandortes obsolet erscheinen. Der Bebauungsplanentwurf hat zur Steuerung in Richtung Wohngebiet bisher seine Dienste geleistet, ist aber jetzt eher hinderlich geworden und wird eingestellt. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung hat mit Schreiben II C 32 vom 03.11.2011 hierzu keine Bedenken geltend gemacht.

 

 

Rechtsgrundlage:

 

§ 15 i. V. m. § 36 BezVG

Baugesetzbuch

 

 

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a)       Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

 

keine

 

b)              Personalwirtschaftliche Ausgaben:

 

              keine

 

Berlin,

 

 

 

 

 

 

Dr. Hanke                                                                      Carsten Spallek

Bezirksbürgermeister                                                        Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung, Bauen,

                                                                                                  Wirtschaft und Ordnung

 

 

 
 

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