Drucksache - 0076/IV  

 
 
Betreff: Schulungen von BewohnerInnen-Beiräten und -FürsprecherInnen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Schauer-Oldenburg Fischer für die Fraktion 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
15.12.2011 
3. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
23.08.2012 
10. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin vertagt   
13.09.2012 
11. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (Fortsetzung der 10. öffentliche Sitzung) mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 06.12.2011
2. Beschluss vom 19.12.2011
3. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 13.08.2012
4.Beschluss vom 14.09.2012

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

(Text liegt vor)

 


Bezirksamt Mitte von Berlin

31.07.2012

Abt. Soziales und Bürgerdienste

(918)42662

 

 

Bezirksverordnetenversammlung

Mitte von Berlin

                                 Drucksache Nr. 0076/IV

 

 

Vorlage – zur Kenntnisnahme  –

 

über „Schulungen von BewohnerInnen-Beiräten und –FürsprecherInnen“

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 15.12.2011 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0076/IV):

 

„Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, inwieweit es in Zusammenarbeit mit der

Heimaufsicht und den Trägern von Einrichtungen nach dem Wohnteilhabegesetz möglich ist, die im Gesetz genannten Schulungen für BewohnerInnen-Beiräte – und  FürsprecherInnen gemeinsam durchzuführen.“

 

Das Bezirksamt hat am 07.08.2012 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als  Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

 

Das Bezirksamt hat sich gemeinsam mit der Heimaufsicht beraten und ist zu folgender Einschätzung gelangt:

Allein im Bezirk Mitte existieren 42 Einrichtungen, auf die das Wohnteilhabegesetz und seine Bestimmungen Anwendung findet. Die Heimaufsicht sieht aus Kapazitätsgründen trotz des Angebotes des Bezirksamts zur Zusammenarbeit keine Möglichkeit, umfassende Schulungen für alle BewohnerInnenbeiräte anzubieten.

Die Heimaufsicht berät die BewohnerInnenbeiräte auf Anfrage im Einzelfall und befragt sie regelmäßig bei den jährlichen Einrichtungsbegehungen nach aktuellen Problemen und vorhandenem Schulungsbedarf. Dem Bezirksamt liegen von den Bewohnerbeiräten auch keine Anfragen nach Schulungen vor noch hat es Kenntnisse, dass der spezifische Fortbildungsbedarf bei den Bewohnerbeiräten nicht durch die jeweiligen Einrichtungen gedeckt wird. 

Eine Schulung durch das Bezirksamt ohne Beteiligung der Heimaufsicht und ohne, dass ein entsprechender Bedarf erkennbar ist, erscheint dem Bezirksamt nicht sinnvoll – unabhängig davon, dass es in einem solchen Fall außerhalb seiner Zuständigkeit agieren würde und eigene Personalkapazitäten dafür weder im Fachamt noch insgesamt im Bezirksamt dafür zur Verfügung stehen.

 

Rechtsgrundlage

 

§ 13 i. V. mit § 36 BezVG

 

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine

b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen: keine

 

Berlin, .07.08.2012

 

Dr. Hanke von Dassel

Bezirksbürgermeister                                                                                 Bezirksstadtrat

 

 
 

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