Drucksache - 0059/IV  

 
 
Betreff: Bierbikes in Mitte ausbremsen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDFraktion der SPD
Verfasser:Mahr Draeger 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
15.12.2011 
3. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Grosse Anfrage vom 06.12.2011

Wir fragen das Bezirksamt:

Wir fragen das Bezirksamt:

 

 

Vorbemerkung:

Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht in Münster hat Mitte November 2011 entschieden, dass Bierbikes nicht in erster Linie der Fortbewegung, sondern dem Feiern dienen. Damit können diese Vehikel in NRW nur noch mit Ausnahmegenehmigungen und/oder auf festgelegten Strecken und zu bestimmten Tageszeiten fahren.

 

1.                Gibt es Hinweise auf eine übermäßige Behinderung des Straßenverkehrs in Mitte bzw. auf eine überproportionale Verwicklung von Bierbikes in Unfälle?

2.                Lässt sich der Betrieb der Bierbikes schon heute zeitlich und örtlich begrenzen?

3.                Welche Schlüsse zieht das Bezirksamt für den Bezirk Mitte aus dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster aus November 2011?

 

 
 

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