Drucksache - 0054/IV
Wir fragen das Bezirksamt:
1) Mit welcher Fragestellung hat das Bezirksamt oder will das Bezirksamt das Rechtsamt beauftragen, die Ausgestaltung einer bezirklichen Extremismusklausel vorzuschlagen? Ausformulierungen und Wortwahl bitte begründen.
2) Ist es auch geplant, dass sich neben freien Trägern auch jedwede andere Auftragnehmer die für das Bezirksamt Leistung erbringen zu dieser Klausel verpflichten müssen (z.B. Handwerksbetriebe)?
3) Wie bewertet das Bezirksamt, dass der Senat von Berlin keine solche Klausel einführen wird?
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