Drucksache - 2218/III  

 
 
Betreff: Bevorzugung unter Weihnachtsmarktbetreibern in Mitte beenden!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Reschke 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
15.09.2011 
46. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
15.12.2011 
3. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 06.09.2011
2. Beschluss vom 15.09.2011
3. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 06.12.2011

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Bezirksamt Mitte von Berlin

Abt. Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung

 

 

Bezirksverordnetenversammlung                                                                                    Drucksache Nr.

Mitte von Berlin                                                                                                                2218/III

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Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über

 

Bevorzugung unter Weihnachtsmarktbetreibern in Mitte beenden!

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 15.09.2011 folgende Anregung (bzw. folgendes Auskunftsverlangen) an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 2218/III):

 

„Das Bezirksamt wird ersucht, noch ausstehende Gebühren für die Nutzung öffentlichen

Straßenlandes durch Weihnachtsmärkte im Bezirk Mitte unverzüglich beizutreiben.“

 

 

 

Das Bezirksamt hat am 06.12.2011 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.

 

 

Das Straßen- und Grünflächenamt berechnet die Sondernutzungsgebühren anhand der eingereichten und überprüften Unterlagen unter Beachtung rechtlicher Bestimmungen. Eine Bevorzugung einzelner Weihnachtsmarktbetreiber findet nicht statt – eine solche Unterstellung wird zurückgewiesen.

 

In einem Fall kam es zu einer Nachberechnung. Durch die vorfristige Auflösung einer Baustelle konnte mehr Fläche genutzt werden, als zunächst geplant. Eine Nachberechnung der Gebühren in Höhe von 8.592,00 € auf dann gesamt 88.387,20 € ist erfolgt. Die Einnahmen sind ordnungsgemäß verbucht.

 

 

Rechtsgrundlage:             

§§ 11 und 14 des Berliner Straßengesetzes

§ 13 i.V.m. § 36 BezVG

 

 

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a)                   Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:              8.592,00 € (Einnahmen)

b)                  Personalwirtschaftliche Auswirkungen:                           

              keine

 

 

Berlin,  6.12.2011           

 

 

 

Dr. Hanke                                                                                 Ulrich Davids

Bezirksbürgermeister              Bezirksstadtrat für Jugend, Schule, Sport    und Facility Management

(für den Leiter der Abteilung)

 

 
 

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