Drucksache - 2200/III  

 
 
Betreff: Bebauungsplan 1-54 (östliche Brunnenstraße, südlich Rheinsberger Straße) sowie Entscheidung über den Entwurf der Rechtsverordnung zur Festsetzung des Bebauungsplans 1-54
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksverordnetenversammlung Mitte
   
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
15.09.2011 
46. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Stadtentwicklung Entscheidung
21.09.2011 
64. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und Bebauungspläne ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
17.11.2011 
2. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Vorlage zur Beschlussfassung vom 23.08.2011
Anlage Rechtsverordnung
Anlage Begründung
Anlage Geltungsbereich
2. Beschlussempfehlung zur Vorlage zur Beschlussfassung vom 02.11.2011
3. Beschluss vom 17.11.2011

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

 

 

(Text liegt vor)

 


Bezirksamt Mitte von Berlin

Abteilung Stadtentwicklung

 

 

Bezirksverordnetenversammlung              Drucksache Nr.

Mitte von Berlin              2200 / III

 

 

 

Vorlage - zur Beschlussfassung -

 

über

 

den Bebauungsplan 1-54 (östlich Brunnenstraße, südlich Rheinsberger Straße) sowie Entscheidung über den Entwurf der Rechtsverordnung zur Festsetzung des Bebauungsplans 1-54.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

I.         Der Bebauungsplan 1-54 vom 31. März 2011 für die Grundstücke Rheinsberger Straße 11-18, Ruppiner Straße 45, 46, 49, Anklamer Straße 27-41, Brunnenstraße 32-43 im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte, wird gem. § 6 Abs. 3 AGBauGB beschlossen.

 

II.      Über den Entwurf der Rechtsverordnung zur Festsetzung des Bebauungsplanes 1-54 vom 31. März 2011 für die Grundstücke Rheinsberger Straße 11-18, Ruppiner Straße 45, 46, 49, Anklamer Straße 27-41, Brunnenstraße 32-43 im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte, wird gem. § 12 Abs. 2 Nr. 4 BezVG entschieden.

 

 

 

Begründung zu I, II:

 

Siehe beigefügte Begründung und Entwurf der Rechtsverordnung.

 

 

Rechtsgrundlagen

 

Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG)

Baugesetzbuch (BauGB)

Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB)

 

 


Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a)      Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

 

Kosten, die durch ein mögliches Übernahmeverlangen von privaten Grundstücksflächen, die im Straßenland liegen und als öffentliche Straßenverkehrsfläche gewidmet sind, entstehen, sind zum gegeben Zeitpunkt zu ermitteln.

 

 

b)              Personalwirtschaftliche Ausgaben:

 

keine

 

 

 

 

Berlin, den

 

 

 

 

 

Bezirksbürgermeister

 

Bezirksstadtrat

 

 

 
 

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