Drucksache - 2152/III
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, bei der zuständigen Senatsverwaltungsstelle einen sofortigen Baustop in der Invalidenstraße zu erwirken. Eine mögliche Wiederaufnahme der Bauarbeiten soll erst dann erfolgen, wenn der Berufungsantrag der Bürgerinitiative letztinstanzlich von den Gerichten entschieden ist.
Begründung: Der Baubeginn vor letztinstanzlicher Klärung ist unverantwortlich. Hier werden Bürgerrechte und Bürgerwille mit Füssen getreten.
Die am 06.06.2011 begonnenen Vorbereitungsmaßnahmen der Invalidenstraße führen bereits jetzt zu einem Verkehrschaos. Die Auswirkungen auf die Anwohner und Gewerbetreibenden haben bereits jetzt die Grenze des Zumutbaren erreicht. Unvorstellbar, wenn sie diese Belastungen umsonst ertragen müssten, weil sie vor Gericht doch noch Recht erhalten. Daher ist das Anliegen der Bürgerinitiative die zahlreichen Anwohner und Gewerbetreibenden in der Invalidenstraße und im Romantikkiez vertritt, ernst zu nehmen.
Wie bereits im Fall vom Mauerpark muss berechtigte Kritik an den Geplanten Baumaßnahmen durch die Verwaltung ernst genommen werden.
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