Drucksache - 2109/III
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Abteilung Stadtentwicklung
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr. Mitte von Berlin 2109 / III -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Vorlage - zur Kenntnisnahme -
über Sicherer Schulweg in der Linienstraße
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 19.05.2011 folgende Anregung (bzw. folgendes Auskunftsverlangen) an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 2109/III):
„Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, welche Maßnahmen für eine sichere Querung der Linienstraße im Bereich Kreuzung Rückerstraße für Schulkinder durchgeführt werden können.“
Das Bezirksamt hat am 02.08.2011 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.
Die Linienstraße ist eine Straße mit einer Fahrbahnbreite von 9,60 m die beidseitig längs beparkt wird, sodass für den Fließverkehr eine Fahrbahn mit einer Breite von ca. 5,60 m verbleibt. Durch eine Baustelleneinrichtung auf und vor dem Grundstück Linienstraße 215-217 ist die Fahrbahn noch weiter auf 5,00 m verjüngt. An den Einmündungen, auch an der Einmündung der Rückerstraße ist die Fahrbahn baulich durch Gehwegvorstreckungen auf 6,00 m eingeengt, um Querungsmöglichkeiten für Fußgänger zu schaffen. Durch die Baustelleneinrichtung verbleibt an dieser Stelle zurzeit eine Fahrbahnbreite von 3,20 m. Durch diese baulich angelegten Aufstellflächen für Fußgänger ist die Sichtbeziehung zwischen dem Fließverkehr und den sich zur Querung aufstellenden Fußgängern sehr gut. Sie wird auch durch die vorhandene Baustelleneinrichtung nicht eingeschränkt. Die Fußgänger stehen geschützt und weithin sichtbar mit einem freien Blickfeld auf den Fließverkehr. Darüber hinaus ist die Linienstraße als Fahrradstraße ausgewiesen, in der lediglich Radverkehr und Kfz-Verkehr von Anliegern zugelassen ist. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit wird in der Straßenverkehrsordnung als "mäßige Geschwindigkeit" vorgeschrieben und liegt somit, da an den Radverkehr als vorherrschende Verkehrsart angepasst, unter 30 km/h. Die Rückerstraße ist Bestandteil einer Tempo 10-Zone. Somit ist die Verkehrssituation am Knoten Linienstraße/Rückerstraße auch nach Rücksprache mit dem zuständigen Verkehrssachbearbeiter der Polizeidirektion 3 für Schulkinder als sicher einzustufen. Die Verkehrsunfalllage ist unauffällig.
Weitere verkehrliche Maßnahmen zur Sicherung der Querung der Linienstraße sind daher am Knoten Linienstraße/ Rückerstraße nicht erforderlich.
Rechtsgrundlage: § 13 i.V. mit § 36 BezVG
Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung: a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen: keine
Berlin, de 2. August 2011
Dr. Hanke Gothe Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung
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