Drucksache - 2075/III  

 
 
Betreff: Bekanntmachung der teilweisen Unwirksamkeit des Bebauungsplans I-56
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksamt Mitte von Berlin
   
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.05.2011 
44. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 28.04.2011
Anlage Geltungsbereich

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin

Abteilung Stadtentwicklung

 

 

Bezirksverordnetenversammlung                                                                                    Drucksache Nr.

Mitte von Berlin                                                                                                                     2075 / III

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Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über

 

Bekanntmachung der teilweisen Unwirksamkeit des Bebauungsplans I-56

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Auf Grund des Urteils des OVG wird folgende Bekanntmachung über die teilweise Unwirksamkeit des durch Rechtsverordnung festgesetzten Bebauungsplanes I-56 im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte im Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht:

 

Gemäß § 47 Absatz 5 Satz 2 der Verwaltungsgerichtsordnung vom 19. März 1991 (BGBl. I S. 686), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 21. August 2009 (BGBl. I S. 2870), wird nachstehend die Entscheidungsformel des Urteils des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 16. April 2010 (Az: OVG 2 A 20.08) bekannt gemacht:

 

„Der mit Verordnung des Bezirksamtes Mitte von Berlin vom 13. Juni 2006, verkündet im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin vom 24. Juni 2006 (GVBl. S.602) festgesetzte Bebauungsplan I-56 für die Grundstücke Littenstraße 87-104, Waisenstraße 4-16 und einen Abschnitt der Waisenstraße (Flurstück 7) im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte ist unwirksam, soweit er im Bereich der Grundstücke Littenstraße 87-92 und eines Teiles des Flurstücks 7 eine öffentliche Parkanlage festsetzt.“

 

 

Rechtsgrundlage:              §  13 i.V. mit § 36 BezVG

 

 

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a)              Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:              keine

b)               Personalwirtschaftliche Auswirkungen:                            keine

 

 

Berlin,             

 

 

 

 

 

Dr. Hanke                                                                                    Gothe

Bezirksbürgermeister                                                                      Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung

 

 
 

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