Drucksache - 2000/III  

 
 
Betreff: Mehr Licht!...im Hansaviertel
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der FDPBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Pawlowski 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
17.02.2011 
42. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.05.2011 
44. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 08.02.2011
2. Beschluss vom 17.02.2011
3. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 28.04.2011

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin

Abt. Stadtentwicklung

 

 

Bezirksverordnetenversammlung                                                                                    Drucksache Nr.:

Mitte von Berlin                                                                                                                2000/III

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme –

 

über

Mehr Licht!...im Hansaviertel

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 17.02.2010 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 2000/III):

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert zu prüfen, inwieweit ein denkmalgerechter Rückbau der Teile der Überdachung aus den 70-er Jahren im Einkaufszentrum am Hansaplatz im Rahmen der geplanten Dachsanierung möglich ist. Im Falle eines positiven Ergebnisses soll der Rückbau der entsprechenden Dachflächen in die Sanierungsmaßnahmen einbezogen werden. Der Rückbau soll in enger Zusammenarbeit mit der zuständigen Denkmalschutzbehörde erfolgen. Die Ergebnisse des Prüfauftrages sind der BVV spätestens bis Ende März 2011 vorzulegen. Das eventuelle negative Ergebnis soll keine aufschiebende Wirkung auf die Sanierungsmaßnahmen am Hansaplatz entfalten.

 

 

Das Bezirksamt hat am 22.03.2011 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.

 

Am 17.02.2011 fand ein Ortstermin mit dem Eigentümer, der PRÄZISA als Verwalter, dem Landesdenkmalamt Berlin und dem Fachbereich Denkmalschutz des Bezirksamtes Mitte statt.

 

Im Ergebnis ist festzustellen, das ein teilweiser Rückbau des Daches nicht umsetzbar ist, da wettergeschützt begehbare Flächen verloren gingen, ein technisch einwandfreier Wasserablauf erst noch aufwändig hergestellt werden müsste und zusätzliche Schneemengen zu beseitigen wären. Zudem ließe sich eine neue Dachkante nach einem teilweisen Rückbau an beiden Seiten gestalterisch nicht zufriedenstellend ansetzen; da es jeweils eine Seite gäbe, auf der der Anschluss nicht mit den Schaufensterteilungen übereinstimmen würde, was architektonisch sehr unbefriedigend wäre.

 

Stattdessen kann sich der Eigentümer jedoch vorstellen, auf die Ladenmieter zuzugehen, um ein einheitliches Erscheinungsbild hinsichtlich der Werbeanlagen zu gewährleisten und die Decke und Lichtkuppeln zu reinigen und bei letzteren die dunkle Holzverkleidung in den Lichtschächten durch eine helle Putzfläche zu ersetzen, um so mehr Lichteinfall in den Durchgängen zu erhalten.

Dieses hat die Hausverwaltung in einem Schreiben vom 03.03.2011 bestätigt.

 

Darüber hinaus wurde bei dem Ortstermin seitens des Denkmalschutzes auch eine Erhöhung der Zahl der Beleuchtungskörper (sowie eine bessere Wartung, da verschiedene Leuchten nicht funktionsfähig waren) angesprochen, um die Helligkeit zu erhöhen.

 

Abschließend ist zu bemerken, dass es sich bei dem Erweiterungsabschnitt der 1970er Jahre um eine Privatfläche handelt, und somit eine gemeinschaftliche Durchführung der Arbeiten mit den „öffentlichen“ Dachflächen nicht verlangt werden kann.

 

 

                                                                                    - 2 -                                                                      (zu DS 2000/III)

 

 

Rechtsgrundlage:  §13 i.V.m. §36 BezVG

 

 

Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

 

a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:              Keine

b) Personalwirtschaftliche Ausgaben:                             Keine

 

 

Berlin, den

 

 

 

Dr. Hanke                                                                                    Gothe

Bezirksbürgermeister                                                                      Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung

 

 
 

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