Drucksache - 1914/III
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Abt. Stadtentwicklung
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: Mitte von Berlin 1914/III
Vorlage - zur Kenntnisnahme -
über Wertstoffforum in Mitte
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 16.12.2010 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1914/III):
Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei den infrage kommenden Hauseigentümern dafür einzusetzen, ein „Wertstoffforum Mitte“ im Februar 2011 mit dem Ziel durchzuführen, dass
- die Verunsicherungen, die mit der Änderung der Berliner Bauordnung und der damit vorgesehenen Schließung der Müllabwurfanlagen, genannt Müllschlucker, bis zum 31.12.2013 in den vielgeschossigen Wohnhäusern verbunden sind, beendet wird,
- nachvollziehbar geklärt wird, ob es eine Notwendigkeit ist, sich beim Berliner Senat für eine befristete Offenhaltung jüngst modernisierter Anlagen einzusetzen;
- dass Klarheit darüber geschaffen wird, wie Wertstofftrennung und Restmüllentsorgung auf welchen Standorten erfolgen soll,
- welche Kosten und welche Effekte der Einsparung oder Mehrbelastung, der Veränderung der Wohnqualität und anderer Möglichkeiten entstehen.
Das Bezirksamt hat am 23.08.2011 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.
Ergänzend zu dem in der BVV-Sitzung am 19.05.2011 abgegebenen Zwischenbericht wird abschließend festgestellt:
Der Rat der Bürgermeister hat das Thema am 10.03.2011 behandelt. Durch Beschluss-Nr. R-886/2011 wurde der Senat aufgefordert, die ursprüngliche Formulierung („Die Sätze 1 bis 3 gelten nicht, wenn die Einhaltung der abfallrechtlichen Trennpflicht und die brandschutzrechtlichen Belange gewährleistet sind“) wieder in das Gesetz (§ 46 Abs. 3 BauO Bln) aufzunehmen und zeitnah zur Verkündung der o.g. Änderung der Bauordnung für Berlin Ausführungsvorschriften zur Umsetzung der Änderung der Bauordnung zu erlassen. Dieser Aufforderung ist die zuständige Senatsverwaltung für Stadtentwicklung nicht gefolgt. In der RdB-Sitzung am 12.05.2011 wurde dies mit Beschluss-Nr. R-941/2011 zur Kenntnis genommen. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung hält die Entscheidung über eine Abweichung im Einzelfall für eine ausreichende Möglichkeit, den Forderungen nach der Abfalltrennung und der Beibehaltung der Abfallschächte ggf. nachzukommen.
Entgegen vorher getätigter Aussagen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung wurde am 29. Juni 2011 durch das Abgeordnetenhaus von Berlin das „Zweite Gesetz zur Änderung der Bauordnung für Berlin“ beschlossen und ist mit Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin am 09.07.2011 in Kraft getreten.
- 2 -
Demnach wird dem § 46 Absatz 3 der Bauordnung für Berlin folgender Satz angefügt: „Die Sätze 2 und 3 finden keine Anwendung, wenn die Einhaltung der abfallrechtlichen Trennpflichten und die brandschutztechnischen Belange gewährleistet sind.“ (s. Anlage).
Es sind die in Mitte ansässigen 11 großen Wohnungs- und Immobilienanbieter angeschrieben worden mit der Bitte, sich mit der Problematik Ersetzen oder auch Erhalt der in den betroffenen Immobilien eingebauten Müllabwurfanlagen gemeinsam mit den Mietern auseinander zu setzen. Im Jahresgespräch, das regelmäßig im November eines Jahres mit den Wohnungsanbietern zu gemeinsam interessierenden Themen durchgeführt wird, wird diese Problematik aufgerufen werden. Um das Thema gut vorbereiten zu können, wurde den Wohnungsanbietern ein Fragebogen zur Beantwortung mit dem genannten Schreiben übermittelt, der geeignet ist, die jeweiligen Problem- und Interessenlagen zu verdeutlichen. Es wird erwartet, dass auch alternative Lösungen, wie Installation von Plattformlifts, Schaffung von wohnungsnahen Müllstandflächen, Etagengetrenntsammlung etc., diskutiert werden können. In den Mieterzeitungen der Wohnungsanbieter wird eine Information zur Problematik angeregt.
Rechtsgrundlage:
§13 i.V.m. §36 BezVG
Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:
a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: Keine b) Personalwirtschaftliche Ausgaben: Keine
Berlin, den
Dr. Hanke Gothe Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung
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