Drucksache - 1914/III  

 
 
Betreff: Wertstoffforum in Mitte
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion DIE LINKEBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Urchs für die Fraktion 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
16.12.2010 
40. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.05.2011 
44. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
15.09.2011 
46. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 07.12.2010
2. Beschluss vom 16.12.2010
3. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 28.04.2011
4. Beschluss vom 20.05.2011
5. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 05.09.2011
Anlage zur Vorlage zur Kenntnisnahme

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

 

(Text siehe Rückseite)

 

 


Bezirksamt Mitte von Berlin

Abt. Stadtentwicklung

 

 

Bezirksverordnetenversammlung                                                                                    Drucksache Nr.:

Mitte von Berlin                                                                                                                1914/III

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über

Wertstoffforum in Mitte

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 16.12.2010 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1914/III):

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei den infrage kommenden Hauseigentümern dafür einzusetzen, ein „Wertstoffforum Mitte“ im Februar 2011 mit dem Ziel durchzuführen, dass

 

- die Verunsicherungen, die mit der Änderung der Berliner Bauordnung und der damit vorgesehenen Schließung der Müllabwurfanlagen, genannt Müllschlucker, bis zum 31.12.2013 in den vielgeschossigen Wohnhäusern verbunden sind, beendet wird,

 

- nachvollziehbar geklärt wird, ob es eine Notwendigkeit ist, sich beim Berliner Senat für eine befristete Offenhaltung jüngst modernisierter Anlagen einzusetzen;

 

- dass Klarheit darüber geschaffen wird, wie Wertstofftrennung und Restmüllentsorgung auf welchen Standorten erfolgen soll,

 

- welche Kosten und welche Effekte der Einsparung oder Mehrbelastung, der Veränderung der Wohnqualität und anderer Möglichkeiten  entstehen. 

 

 

Das Bezirksamt hat am 23.08.2011 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung

dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.

 

Ergänzend zu dem in der BVV-Sitzung am 19.05.2011 abgegebenen Zwischenbericht wird abschließend festgestellt:

 

Der Rat der Bürgermeister hat das Thema am 10.03.2011 behandelt. Durch Beschluss-Nr. R-886/2011 wurde der Senat aufgefordert, die ursprüngliche Formulierung („Die Sätze 1 bis 3 gelten nicht, wenn die Einhaltung der abfallrechtlichen Trennpflicht und die brandschutzrechtlichen Belange gewährleistet sind“) wieder in das Gesetz (§ 46 Abs. 3 BauO Bln) aufzunehmen und zeitnah zur Verkündung der o.g. Änderung der Bauordnung für Berlin Ausführungsvorschriften zur Umsetzung der Änderung der Bauordnung zu erlassen.

Dieser Aufforderung ist die zuständige Senatsverwaltung für Stadtentwicklung nicht gefolgt. In der RdB-Sitzung am 12.05.2011 wurde dies mit Beschluss-Nr. R-941/2011 zur Kenntnis genommen. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung hält die Entscheidung über eine Abweichung im Einzelfall für eine ausreichende Möglichkeit, den Forderungen nach der Abfalltrennung und der Beibehaltung der Abfallschächte ggf. nachzukommen.

 

Entgegen vorher getätigter Aussagen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung wurde am 29. Juni 2011 durch das Abgeordnetenhaus von Berlin das „Zweite Gesetz zur Änderung der Bauordnung für Berlin“ beschlossen und ist mit Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin am 09.07.2011 in Kraft getreten.

 

 

 

                                                                                    - 2 -

 

 

Demnach wird dem § 46 Absatz 3 der Bauordnung für Berlin folgender Satz angefügt:

„Die Sätze 2 und 3 finden keine Anwendung, wenn die Einhaltung der abfallrechtlichen

Trennpflichten und die brandschutztechnischen Belange gewährleistet sind.“ (s. Anlage).

 

Es sind die in Mitte ansässigen 11 großen Wohnungs- und Immobilienanbieter angeschrieben worden mit der Bitte, sich mit der Problematik Ersetzen oder auch Erhalt der in den betroffenen Immobilien eingebauten Müllabwurfanlagen gemeinsam mit den Mietern auseinander zu setzen.

Im Jahresgespräch, das regelmäßig im  November eines Jahres  mit den Wohnungsanbietern zu gemeinsam interessierenden Themen durchgeführt wird, wird diese Problematik aufgerufen werden. Um das Thema gut vorbereiten zu können, wurde den Wohnungsanbietern ein Fragebogen zur Beantwortung mit dem genannten Schreiben übermittelt, der geeignet ist, die jeweiligen Problem- und Interessenlagen zu verdeutlichen.

Es wird erwartet, dass auch alternative Lösungen, wie Installation von Plattformlifts, Schaffung von wohnungsnahen Müllstandflächen, Etagengetrenntsammlung etc., diskutiert werden können. In den Mieterzeitungen der Wohnungsanbieter wird eine Information zur Problematik angeregt. 

 

 

 

Rechtsgrundlage: 

 

§13 i.V.m. §36 BezVG

 

 

Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

 

a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:              Keine

b) Personalwirtschaftliche Ausgaben:                             Keine

 

 

Berlin, den

 

 

 

 

Dr. Hanke                                                                                    Gothe

Bezirksbürgermeister                                                                      Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung

 

 
 

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