Drucksache - 1788/III  

 
 
Betreff: SpielerInnensperren zum Schutz der Spieler und Spielerinnen und zur Bekämpfung der Spielsucht
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Mahr Matischok-Yesilcimen 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
16.09.2010 
38. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
17.03.2011 
43. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.05.2011 
44. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 07.09.2010
2. Beschluss vom 17.09.2010
3. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 03.03.2011
4. Beschluss vom 17.03.2011
5. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 28.04.2011

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin

Wirtschaft, Immobilien, Ordnungsamt

 

 

 

 

Bezirksverordnetenversammlung                                                                                    Drucksache Nr.

Mitte von Berlin                                                                                                                      1788 / III

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme –

 

über

 

SpielerInnensperren zum Schutz der Spieler und Spielerinnen und zur Bekämpfung der Spielsucht

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 17.09.2010 folgendes  Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen:

(Drucksache Nr. 1788/III)

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei der für die Glücksspielsuchtbekämpfung zuständigen Senatsverwaltung dafür einzusetzen, dass ein Sperrsystem nach § 8 Glücksspielstaatsvertrag zum Schutz der Spieler und Spielerinnen und zur Bekämpfung der Spielsucht neben der Sperrmöglichkeit hinsichtlich des Klassischen Spiels in den Spielbanken auch für das Glücks- und Automatenspiel in privaten Spielbanken, in Spielhallen, in Gaststätten mit Geldspielgeräten und in sonstigen gewerblich geführten Etablissements mit öffentlichem Zugang und aufgestellten Geldautomaten ausgeweitet wird. Daneben soll sich das Sperrsystem bei den staatlich geführten Spielbanken auch auf das Automatenspiel erstrecken.

 

Das Bezirksamt hat am .05.04.2011 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.

 

Mit Schreiben vom 17.02.2011 hat Frau Senatorin Lompscher mitgeteilt, dass

 

„Das Land Berlin hat als erstes Bundesland einen Gesetzentwurf zur „Regelung des Rechts der Spielhallen im Land Berlin“ vorgelegt. Dieser hat das Ziel, die weitere Ver breitung von Spielhallen zu begrenzen und Maßnahmen zur Suchtprävention verbindlich vorzuschreiben. Spielhallenbetreiberinnen und –betreiber werden künftig einen Sachkundenachweis vorlegen müssen, ebenso wie Schulungsnachweise des Personals zum Thema Glücksspielprävention und Glücksspielsuchtbekämpfung.

Der Gesetzentwurf sieht ferner Regelungen vor, die eine Ballung von Spielhallen an einem Standort, sog. Mehrfachkomplexe verhindern sollen. Auch gibt es eine Regelung, die einen bestimmten Abstand zwischen den Spielhallen vorsieht und zu Einrichtungen, die hauptsächlich von Kindern und Jugendlichen aufgesucht werden. Letzteres soll vor allem dem Jugendschutz vor Ort dienen. Darüber hinaus werden die Sperrzeiten weiter ausgedehnt und Vorgaben gemacht, um den Einsatz des Aufsichtspersonals in Spielhallen zu intensivieren.

Die Einführung eines Sperrsystems analog zum § 8 des Glücksspielstaatsvertrages ist derzeit nicht vorgesehen, da dafür erhebliche technische Voraussetzungen zu erfüllen sind, deren Umsetzung zur Zeit nicht realistisch erscheint. Die Beratung und Beschlussfassung durch das Abgeordnetenhaus sind noch nicht abgeschlossen.“

 

Rechtsgrundlage:

 

§ 13 BezVG

 

Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

 

a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:
 

keine

 

b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen:
 

keine

 

 

 

Berlin, den 05.04.2011

 

 

 

 

Dr. Christian Hanke                                                        Carsten Spallek

Bezirksbürgermeister                                          Bezirksstadtrat für

Wirtschaft, Immobilien, Ordnungsamt

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
BVV Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Sitzungsteilnehmer Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen