Drucksache - 1788/III
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Wirtschaft, Immobilien, Ordnungsamt
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr. Mitte von Berlin 1788 / III
Vorlage - zur Kenntnisnahme –
über
SpielerInnensperren zum Schutz der Spieler und Spielerinnen und zur Bekämpfung der Spielsucht
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 17.09.2010 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen: (Drucksache Nr. 1788/III)
Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei der für die Glücksspielsuchtbekämpfung zuständigen Senatsverwaltung dafür einzusetzen, dass ein Sperrsystem nach § 8 Glücksspielstaatsvertrag zum Schutz der Spieler und Spielerinnen und zur Bekämpfung der Spielsucht neben der Sperrmöglichkeit hinsichtlich des Klassischen Spiels in den Spielbanken auch für das Glücks- und Automatenspiel in privaten Spielbanken, in Spielhallen, in Gaststätten mit Geldspielgeräten und in sonstigen gewerblich geführten Etablissements mit öffentlichem Zugang und aufgestellten Geldautomaten ausgeweitet wird. Daneben soll sich das Sperrsystem bei den staatlich geführten Spielbanken auch auf das Automatenspiel erstrecken.
Das Bezirksamt hat am .05.04.2011 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.
Mit Schreiben vom 17.02.2011 hat Frau Senatorin Lompscher mitgeteilt, dass
„Das Land Berlin hat als erstes Bundesland einen Gesetzentwurf zur „Regelung des Rechts der Spielhallen im Land Berlin“ vorgelegt. Dieser hat das Ziel, die weitere Ver breitung von Spielhallen zu begrenzen und Maßnahmen zur Suchtprävention verbindlich vorzuschreiben. Spielhallenbetreiberinnen und –betreiber werden künftig einen Sachkundenachweis vorlegen müssen, ebenso wie Schulungsnachweise des Personals zum Thema Glücksspielprävention und Glücksspielsuchtbekämpfung. Der Gesetzentwurf sieht ferner Regelungen vor, die eine Ballung von Spielhallen an einem Standort, sog. Mehrfachkomplexe verhindern sollen. Auch gibt es eine Regelung, die einen bestimmten Abstand zwischen den Spielhallen vorsieht und zu Einrichtungen, die hauptsächlich von Kindern und Jugendlichen aufgesucht werden. Letzteres soll vor allem dem Jugendschutz vor Ort dienen. Darüber hinaus werden die Sperrzeiten weiter ausgedehnt und Vorgaben gemacht, um den Einsatz des Aufsichtspersonals in Spielhallen zu intensivieren. Die Einführung eines Sperrsystems analog zum § 8 des Glücksspielstaatsvertrages ist derzeit nicht vorgesehen, da dafür erhebliche technische Voraussetzungen zu erfüllen sind, deren Umsetzung zur Zeit nicht realistisch erscheint. Die Beratung und Beschlussfassung durch das Abgeordnetenhaus sind noch nicht abgeschlossen.“
Rechtsgrundlage:
§ 13 BezVG
Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:
a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine
b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen: keine
Berlin, den 05.04.2011
Dr. Christian Hanke Carsten Spallek Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat für Wirtschaft, Immobilien, Ordnungsamt
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