Drucksache - 1594/III  

 
 
Betreff: Die Errichtung eines Sprachförderzentrums im Bezirk Mitte
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksamt Mitte von Berlin
   
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.03.2010 
34. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 09.03.2010
Anlage Konzept
Anlage Vereinbarung

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin                                                                           .  Februar 2010

Abt. Gesundheit und Personal                                                                   9018 32336

 

 

 

 

Bezirksverordnetenversammlung                                                              Drucksache Nr.

Mitte von Berlin                                                                                            1594 / III

 

 

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme –

 

über „die Errichtung eines Sprachförderzentrums im Bezirk Mitte“

 

 

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

1.      Der Konzeptvorschlag für ein Sprachförderzentrum im Bezirk Mitte vom 23.09.2009 (Anlage 1) wird als Grundlage zur Errichtung und zum abteilungsübergreifenden Betrieb eines Sprachförderzentrums verwendet.

 

2.      Für den gemeinsamen Betrieb des Sprachförderzentrums wird eine Vereinbarung zwischen der Außenstelle Mitte der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung und dem Bezirksamt Mitte zur Errichtung und zum gemeinsamen Betrieb eines Sprachförderzentrums im Bezirk Mitte geschlossen (Anlage 2).

 

 

Begründung:

 

Sprachförderung ist seit langem ein Thema  im Bezirk. Spätestens mit der Verabschiedung des Gesamtkonzepts zur Sprachförderung 2003  wurde  bezirksweit die zwingende Notwendigkeit erkannt, die vielfältigen Aktivitäten zur  Sprachförderung in den unterschiedlichen Bereichen inhaltlich mehr miteinander in Beziehung zu setzen und sie auf ihre Qualität hin zu überprüfen.  Ein erster Schritt war die Bildung der abteilungsübergreifenden  Koordinationsrunde  Sprachförderung, die bis 2007 regelmäßig tagte, um  Projektanträge fachlich zu bewerten. Aktuell gibt es kein vergleichbares Gremium. Das Sprachförderzentrum soll die zentrale bezirkliche Einrichtung sein, in der die bezirksweiten Fachkompetenzen zu frühkindlicher Sprachförderung im institutionellen Rahmen von Tagesbetreuung und Schulen und im außerinstitutionellen Rahmen gebündelt werden.

Es besteht Konsens, dass gute Sprachkenntnisse im Deutschen entscheidend für den Bildungserfolg von Kindern und Jugendlichen und ihre aktive gesellschaftliche Teilhabe sind. Ziel der Sprachförderung muss die deutsche Sprache sein. Weitere inhaltliche Schwerpunkte sind  die Kompetenzvermittlung zum Thema Mehrsprachigkeit und Elternbildung.

Nur eine planvolle und aufeinander abgestimmte institutionelle und außerinstitutionelle Sprachförderung von der Kita bis zur Berufsausbildung unter Beteiligung der Eltern kann die Grundvoraussetzungen für eine erfolgreiche Bildungskarriere schaffen. Hierzu bedarf es entsprechender politischer Festlegungen, die dieses zentrale Anliegen stützen und befördern.

Das Sprachförderzentrum sollte  abteilungsübergreifend und interdisziplinär ausgerichtet sein.   Die Verantwortung für den spezifischen  Bildungsauftrag verbleibt bei den  jeweiligen  Institutionen.  Die Praxis zeigt, dass eine abgestimmte Steuerung der breit gefächerten Bildungsangebote gerade im Hinblick auf Sprachförderung notwendig ist. Eine besondere Bedeutung liegt in der Optimierung der Schnittstellen.

 

 

 

 

Rechtsgrundlage:

§ 15 i.V.m. § 36 Bezirksverwaltungsgesetz

 

 

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung 

 

1.                         Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:
 Neben den Räumlichkeiten im Dienstgebäude Turmstr. 75 (Zwischenetage) stellt das Bezirksamt für die Ausstattung (8.300 €) und die Bewirtschaftung / Reinigung (6.000 €) des Sprachförderzentrums in den Jahren 2010 und 2011 je 14.300 € zur Verfügung, die mit dem Ergänzungsplan 2010/2011 in den Haushalt eingestellt werden (Titel 33 00/540 79 8.300 Euro, bzw. 37 30/517 01 6.000 Euro).
Die aufzuwendenden Kosten werden auf ein sog. „griechisches Produkt“ gebucht und mit dem Gemeinkostenträger des Bezirksamtes verrechnet.

2.                         Personalwirtschaftliche Auswirkungen:
Für die Einrichtung und den Betrieb der Geschäftsstelle des Sprachförderzentrums wird eine Stelle eingerichtet, deren Arbeitszeitumfang und Bewertung nach entsprechender Prüfung festzulegen ist. Mit dem Ergänzungsplan 2010/2011  wird zu diesem Zweck der Titel 33 00/425 01 in beiden Haushaltsjahren um je 42.000 € erhöht.

 

 

 

 

 

 

Bezirksbürgermeister

 

 
 

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