Drucksache - 1585/III
Wir
fragen das Bezirksamt: 1.
Trifft es
zu, dass einem Schulleiter aufgrund seiner Äußerungen während des
Schulausschusses am 11.02.2010 Konsequenzen bzw. disziplinarische Schritte
angedroht wurden? Wenn ja, welche konkreten Gründe gab es dafür und welche
Rolle spielte dabei das Bezirksamt? 2.
Trifft es
zu, dass Schulleiter/-innen in der Öffentlichkeit und gegenüber dem
Schulausschuss Sachverhalte nur dann ansprechen dürfen, wenn deren Inhalte
vorher mit dem Bezirksamt besprochen wurden? |
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