Drucksache - 1576/III  

 
 
Betreff: Bebauungsplanentwurf I-B5n (nördliche Spandauer Vorstadt) sowie Entscheidung über den Entwurf der Rechtsverordnung zur Festsetzung des Bebauungsplanes I-B5n
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksverordnetenversammlung Mitte
   
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.03.2010 
34. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Stadtentwicklung Entscheidung
28.04.2010 
46. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und Bebauungspläne vertagt   
26.05.2010 
47. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und Bebauungspläne vertagt   
02.06.2010 
48. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und Bebauungspläne ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
17.06.2010 
37. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Vorlage zur Beschlussfassung vom 08.03.2010
Anlage Rechtsverordnung
Anlage Begründung
Anlage Abwägung
Anlage Geltungsbereich
2. Beschlussempfehlung zur VzB Stadtentwicklung vom 03.06.2010
3. Beschluss vom 21.06.2010

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

 

 

(Text siehe Rückseite)

 

 

 


Bezirksamt Mitte von Berlin

Abteilung Stadtentwicklung

 

 

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.

Mitte von Berlin1576 / III

 

 

Vorlage - zur Beschlussfassung -

 

über

 

den Bebauungsplanentwurf I-B5n (nördliche Spandauer Vorstadt) sowie Entscheidung über den Entwurf der Rechtsverordnung zur Festsetzung des Bebauungsplanes I-B5n.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

  1.        Der Bebauungsplan I-B5n vom 30.7.2009 für das Gelände zwischen Linienstraße, Gormannstraße, Mulackstraße und Kleine Rosenthaler Straße im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte, Ortsteil Mitte, wird gem. § 6 Abs. 3 AGBauGB beschlossen.

 

  1.     Über den Entwurf der Rechtsverordnung zur Festsetzung des Bebauungsplanes I-B5n vom 30.7.2009 für das Gelände zwischen Linienstraße, Gormannstraße, Mulackstraße und Kleine Rosenthaler Straße im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte, wird gem. § 12 Abs. 2 Nr. 4 BezVG entschieden.

 

 

Begründung zu I, II:

 

Siehe Anlagen

 

 

Rechtsgrundlagen

 

Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG)

Baugesetzbuch (BauGB)

Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB)

 


Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a)     Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

 

keine

 

 

b)Personalwirtschaftliche Ausgaben:

 

keine

 

 

Berlin, den

 

 

 

 

 

Dr. Christian HankeEphraim Gothe

Bezirksbürgermeister

 

Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung

 

 

Anlagen

  • Verordnung über die Festsetzung des Bebauungsplanes I-B5n im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte (Entwurf)
  • Anhörungsergebnis der öffentlichen Auslegung (bereits in der Begründung eingearbeitet)
  • Begründung zum Entwurf des Bebauungsplanes I-B5n

 

 

 
 

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