Drucksache - 1572/III
(Text
siehe Rückseite) Anlage
liegt als Fraktionsexemplar vor Bezirksamt
Mitte von Berlin Abteilung
Stadtentwicklung Bezirksverordnetenversammlung Drucksache
Nr. Mitte von Berlin 1572
/ III
Vorlage
- zur Beschlussfassung - über den Bebauungsplanentwurf
I-B5f (nördliche Spandauer Vorstadt) sowie Entscheidung über den Entwurf der
Rechtsverordnung zur Festsetzung des Bebauungsplanes I-B5f. Die
Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: I.
Der Bebauungsplan I-B5f
vom 30.7.2009 für das Gelände zwischen Linienstraße, Kleine Auguststraße,
Auguststraße und Koppenplatz sowie die Parkanlage Koppenplatz im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte, Ortsteil Mitte,
wird gem. § 6 Abs. 3 AGBauGB beschlossen. II.
Über den Entwurf der
Rechtsverordnung zur Festsetzung des Bebauungsplanes I-B5f vom 30.7.2009 für
das Gelände zwischen Linienstraße, Kleine Auguststraße, Auguststraße und
Koppenplatz sowie die Parkanlage Koppenplatz im
Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte, wird gem. § 12 Abs. 2 Nr. 4 BezVG
entschieden. Begründung zu I, II:
Siehe
Anlagen Rechtsgrundlagen Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) Baugesetzbuch (BauGB) Gesetz
zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die
Finanzplanung: a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:
b) Personalwirtschaftliche
Ausgaben: keine Berlin,
den Dr.
Hanke
Gothe
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