Drucksache - 1550/III
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Abt. Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: Mitte von Berlin 1550/III
Vorlage - zur Kenntnisnahme –
über Evangelisches Zentrum am Hauptbahnhof: Sozialverträglichkeit des Vorhabens unterstützen
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 25.02.2010 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1550/III):
Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei dem Grundstückseigentümer und dem Investor des Vorhabens für ein freiwilliges Sozialplanverfahren für die in den Häusern Lehrter Straße 67 und Seydlitzstraße 21/22 wohnenden Senioren durch unabhängige Sozialplaner mit einschlägigen Erfahrungen einzusetzen. Hierbei sollte nach Möglichkeit die Beauftragung durch das Bezirksamt, die Finanzierung durch den Investor erfolgen.
Das Bezirksamt hat am 15.11.2011 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.
Das Büro ASUM (Angewandte Stadtforschung und urbanes Management) wurde am 18.08.2010 mit der Mieterberatung im Objekt Seydlitzstraße 67 beauftragt. ASUM hatte die Arbeit mit einem Startgespräch unter Beteiligung der Sanierungsverwaltungsstelle Anfang September 2010 aufgenommen und bereits zu den noch im Objekt wohnenden Mietparteien Kontakt aufgenommen. In einer Presseerklärung vom 04.11.2010 teilte der Evangelische Entwicklungsdienst mit, dass das Bauprojekt an der Lehrter Straße nicht zustande kommt. Die Vorstände des Diakonischen Werkes der EKD, des Evangelischen Entwicklungsdienstes (EED) und der Berliner Stadtmission (SM) gaben bekannt, von dem gemeinsamen Bauvorhaben eines Evangelischen Zentrums am Berliner Hauptbahnhof Abstand zu nehmen.Weiteres Sozialplanverfahren wurde nicht durchgeführt, jedoch wurden die Mieter durch ASUM über den Sachstand informiert. Mit ASUM wurden die geleisteten Arbeiten abgerechnet und vom Bezirk (aus dem Budget der Offenen Mieterberatung) vergütet.
Siehe hierzu auch DS 1842/III vom November 2010 und DS 1860/III vom Januar 2011.
Rechtsgrundlage: §13 i.V.m. §36 BezVG
Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:
a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: Keine b) Personalwirtschaftliche Ausgaben: Keine
Berlin, den
Dr. Hanke Carsten Spallek Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung
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