Drucksache - 1484/III
Wir
bitten zur Kenntnis zu nehmen: (Text siehe
Rückseite) Bezirksamt Mitte von Berlin Abteilung Stadtentwicklung Bezirksverordnetenversammlung Drucksache
Nr. Mitte von Berlin 1484/III ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Vorlage - zur Kenntnisnahme - über Umgestaltung Grünflächen
am Fernsehturm Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 21.01.2010 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1484/III): „Bei der Umgestaltung der Grünfläche
rund um den Fernsehturm sind die Bedürfnisse von Kin-dern und Jugendlichen
besonders zu berücksichtigen und sie sind im Rahmen des Planungs-verfahrens in
adäquater Weise an dem Prozess frühzeitig zu beteiligen. Der Erhalt der beiden
Spielmöglichkeiten Beachvolleyballplatz und Basketballkörbe ist durch das
Bezirksamt sicher zu stellen. Das Basketballfeld soll auch während der Bauphase
der U-Bahn-linie 5 bespielbar sein, gegebenenfalls muss ein Ersatzstandort
hergestellt werden.“ Das Bezirksamt hat am 23.02.2010
beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht
zur Kenntnis zu bringen. Bei der Umgestaltung der Grünflächen rund um den Fernsehturm werden selbstverständlich die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen beachtet. Da wir zurzeit nur in sehr eng begrenztem Rahmen um den Fernsehturm herum planen, sind an dieser Stelle, Kinder und Jugendliche kaum betroffen. Das dargestellte Basketballfeld und der Beachvolleyballplatz liegen außerhalb der momentanen Planungsgrenzen. Im Jahr 2012 soll ein Wettbewerb für die gesamten Flächen um den Fernsehturm von der Spree bis zur Gontardtstraße durchgeführt werden. In diesem Rahmen werden wir SenStadt auffordern, die Belange von Kindern und Jugendlichen im Rahmen des Wettbewerbes zu integrieren. Sollten das Basketballfeld und der Beachvolleyballplatz im Zuge des Baus der U5 vorübergehend wegfallen müssen, so werden wir die BVG auffordern, an anderer Stelle eine Zwischenlösung zu installieren. Rechtsgrundlage: § 13 i.V. mit §
36 BezVG Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung: a) Auswirkungen
auf Einnahmen und Ausgaben: keine
b) Personalwirtschaftliche
Auswirkungen: keine
Berlin,
Dr. Hanke Gothe Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
für Stadtentwicklung |
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