Drucksache - 1221/III
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Abt. Jugend Schule und Sport 23700
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr. 1221/III Mitte von Berlin
Vorlage - zur Kenntnisnahme –
über
Moderne Schule in Tiergarten-Süd
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 28.05.2009 folgende Anregung (bzw. folgendes Auskunftsverlangen) an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1221):
„Die BVV Mitte nimmt mit Befremden das Vorgehen des Senats von Berlin im Zusammenhang mit dem Ansiedlungsinteresse des Collège Voltaire in Tiergarten-Süd zur Kenntnis. Insbesondere die lange Zeit uneindeutige Haltung des Senats zur Zukunft der öffentlichen Grundschulen in Tiergarten-Süd, die daraus resultierende Hoffnung auf eine die lokalen Interessen und Bedarfe berücksichtigende Planung und die Ankündigung, letztlich radikal ein gesamtstädtisches Interesse durchzusetzen, das offensichtlich im Freiziehen des Standorts der Grips-Grundschule und der Ansiedlung des Collège Voltaire an diesem Standort besteht, bestürzen die Eltern und Bewohner im Quartier sowie die BVV und hinterlassen den Eindruck, dass eine öffentliche Schule zu Gunsten einer privaten Schule vertrieben werden soll.
Das Ausnutzen rechtlicher Möglichkeiten zur schleichenden Auflösung der Grips-Grundschule und die massive Unterfinanzierung der Aufgaben des Bezirks durch den Senat von Berlin zwingen die BVV dazu, die von ihr favorisierte Vorzugsvariante einer kooperativen Nutzung des Standorts der Grips-Grundschule durch die Grips-Grundschule selbst und das Collège Voltaire zu beerdigen. Gebot der Stunde ist jetzt, die Unsicherheiten und die daraus resultierenden Risiken für die Bildungsangebote im Quartier zu beenden.
Um den weiteren Schaden zu minimieren, sollen daher die Grips- und die Fritzlar-Homberg-Grundschule zum Schuljahr 2010/11 am Standort der Fritzlar-Homberg-Grundschule fusionieren. Dabei sind folgende Bedingungen einzuhalten:
§ Den Eltern der Grips-Grundschule, die zum Schuljahr 2009/10 dort einen Schulplatz verwehrt bekommen, ist ein Angebot im offenen Ganztagsbetrieb am Standort der Fritzlar-Homberg-Grundschule zu machen. § Der zusammengeführte Schulstandort ist dreizügig zu betreiben und räumlich auf Basis des geltenden Musterraumprogramms auszustatten. § Das Lernhaus am Standort der Fritzlar-Homberg-Grundschule ist zu erhalten. Zur Sicherung der Raumbedarfe einer dreizügigen Grundschule sind die Raumkontingente des Lernhauses mit einzubeziehen. § Die Schulkonferenzen der zusammenzuführenden Schulen werden aufgefordert, die Organisationsform (gebundene Form oder gebundenes und offenes Mischmodell sowie Jahrgangsmischung) den Bedarfen und Wünschen der Eltern aus dem Quartier entsprechend zu wählen und bei der ergänzenden Betreuung eine weitere Übertragung der Aufgabe an den Freien Träger INA Kindergarten zu prüfen. § Die Schulkonferenzen der Schulen werden aufgefordert, ein pädagogisches Konzept zu entwickeln, das attraktiv für alle Eltern im Quartier ist und möglichst viele Elemente der Profile beider Schulen fortführt. Das Quartiersmanagement und der Quartiersrat werden aufgefordert, durch QM-Mittel die Erarbeitung eines solchen Konzepts zu unterstützen. § Es ist ein Präventionskonzept unter Beteiligung des Präventionsrats, des Quartiersmanagements, der Polizei, der Schulen, des Lokalen Bildungsverbunds, dem Bezirksamt und der Schulaufsicht sowie weiterer Akteure zu erarbeiten. § Das Bezirksamt und das Quartiermanagement werden aufgefordert, zu prüfen, durch welche baulichen Maßnahmen der Schulstandort Lützowstraße aufgewertet werden kann. § Die Schulaufsicht und das Bezirksamt sind aufgefordert, weitere Angebote zur Unterstützung der Zusammenführung beider Schulen zu machen. Die Schulsozialarbeit ist angesichts der großen sozialen Probleme des Quartiers zu sichern bzw. zu erweitern.
Das Bezirksamt wird aufgefordert, sicherzustellen, dass die Immobilie nicht unter Wert veräußert oder vermietet wird. Ein Verbleib der Immobilie im bezirklichen Vermögen ist wegen der damit verbundenen finanziellen Risiken (u.a. Medianbudgetierung des Produkts 79875, Investitionsbedarfe usw.) zudem auszuschließen und die Immobilie an den Liegenschaftsfonds zur Veräußerung oder an die BIM zur Vermietung abzugeben.“
Das Bezirksamt hat am 07.06.2011 beschlossen, der Bezirksverordnetenver- sammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.
Die Zusammenlegung der Grips - Grundschule und der Fritzlar - Homberg - Grundschule erfolgte unter Berücksichtigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung Mitte.
- Am gemeinsamen Standort wird Betreuung sowohl im offenen wie auch im gebundenen Ganztagsbetrieb angeboten. - Nach einvernehmlich vorgenommener Einpassungsplanung unter Berücksichtigung des Raumbedarfs des Lernhauses verfügt der Standort nach aktueller Raumbestanderfassung über insg. 4,4 Züge für die schulische Nutzung, die im Bedarfsfall auch auszulasten sind. Die aktuelle Auslastung liegt bei weniger als 3 Zügen. Eine Änderung dieser Versorgungssituation ist mittelfristig nicht zu erwarten. - Der gesamte Fusionsprozess wurde von der breiten Beteiligung aller Betroffenen getragen und vom Quartiersmanagement unterstützt. Mehrere gemeinsame Sitzungen der Schulkonferenzen waren erforderlich, um das Verfahren so transparent wie möglich durchzuführen und in vielen Detailfragen Kompromiss- lösungen herbeizuführen. Hierzu gehörten auch die Organisationsform und das Betreuungsangebot. Dabei ist es gelungen, in dem neu entwickelten pädago- gischen Konzept die Profile beider Schulen sinnvoll miteinander zu verbinden. - Die Bemühungen der Schulen wurden vom neu gegründeten Präventionsrat gestützt. - Es wurde eine umfangreiche Aufstellung über festgestellte Baumängel gefertigt, die eine wesentliche Grundlage für durchzuführende Arbeiten darstellt und deren Erledigung bisher noch nicht abgeschlossen werden konnte. Der Schulausschuss der Bezirksverordnetenversammlung wurde hierzu detailliert informiert. - Das Quartiersmanagement war beim Prozess der Umsetzung des Spielgerätes von der Kurfürstenstraße in die Lützowstraße unterstützend tätig. Weitere Aufwertungsmaßnahmen sind für das Jahr 2013 geplant, die Investitionsplanung des Bezirks Mitte sieht eine entsprechende Finanzierungsrate vor. - Sowohl das Bezirksamt als auch die Schulaufsicht standen während der Phase der Zusammenführung der Schulen im regelmäßigen Kontakt mit den am Prozess Beteiligten und waren beratend und unterstützend bei der Problemlösung zur Stelle. Dies gilt auch für die Zukunft der nunmehr in Allegro - Grundschule umbenannten Einrichtung. - Das Bezirksamt hat die (eher bescheidenen) Möglichkeiten der Einflussnahme auf die Gestaltung des Veräußerungsgeschäfts in Ausschöpfung des Rahmens seiner Zuständigkeit genutzt.
Rechtsgrundlage: § 13 i. v. m. § 36 BezVG
Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:
a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: Die Finanzierung der erforderlichen Maßnahmen erfolgt aus dem laufenden Haushalt bzw. aus Mitteln des Förderprogrammes ‚Soziale Stadt’
b) Personalwirtschaftliche Ausgaben: keine
Berlin, den 07.06.2011
Dr. Hanke Schrader Bezirksbürgermeister Bezirksstadträtin für Jugend, Schule und Sport
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