Drucksache - 1025/III
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Abt. Jugend, Schule und Sport - 23700
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr. 1025/III Mitte von Berlin
Vorlage - zur Kenntnisnahme –
über
Kinder stärken – Kinderrechte in der Berliner Verfassung verankern
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 25.02.2010 folgende Aufforderung an das Bezirksamt beschlossen (DS-Nr. 1553/III):“Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich gegenüber dem Abgeordnetenhaus und dem Berliner Senat dafür einzusetzen, dass Kinderrechte in der Berliner Verfassung besser und deutlicher verankert werden. Die Verfassungsänderung soll die vom Aktionsbündnis Kinderreichte ins Grundgesetz (UNICEF, Deutscher Kinderschutzbund, Deutsches Kinderhilfswerk) vorgeschlagenen Kernelemente enthalten: · „Der Vorrang des Kindeswohls bei allen Kinder betreffenden Entscheidungen; · Das Recht des Kindes auf Anerkennung als eigenständige Persönlichkeit; · Das recht des Kindes auf Entwicklung und Entfaltung; · Das Recht des Kindes auf Schutz, Förderung und einen angemessenen Lebensstandard; · Das Recht des Kindes auf Beteiligung, insbesondere die Berücksichtigung seiner Meinung entsprechend Alter und Reifegrad; · Die Verpflichtung des Staates, für kindgerechte Lebensbedingungen Sorge zu tragen.“
Das Bezirksamt hat am 19.04.2011 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu geben:
Am 11. März 2010 beschloss das Abgeordnetenhaus von Berlin den Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Faktion Die Linke das „Gesetz zur Änderung der Verfassung von Berlin, Kinderrechte in die Verfassung“, DS-Nr. 16/2805 neu mit Zweidrittel-Mehrheit. Der Artikel 13 erhielt damit einen neuen Absatz 1 mit folgendem Inhalt:
„Jedes Kind hat ein Recht auf Entwicklung und Entfaltung seiner Persönlichkeit, auf gewaltfreie Erziehung und auf besonderen Schutz der Gemeinschaft vor Gewalt, Vernachlässigung und Ausbeutung. Die staatliche Gemeinschaft achtet, schützt und fördert die Rechte des Kindes als eigenständige Persönlichkeit und trägt Sorge für kindgerechte Lebensbedingungen.“
Durch die Einfügung wurden die in der DS-Nr. 1025/III der BVV Mitte genannten Kernelemente zu großen Teilen berücksichtigt.
Rechtsgrundlage: § 13 i. V. mit § 36 BezVG
Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:
a)Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine b)Personalwirtschaftliche Auswirkungen: keine
Berlin, den 19.04.2011
Dr. Hanke Schrader Bezirksbürgermeister Bezirksstadträtin für Jugend, Schule und Sport
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