Drucksache - 1025/III  

 
 
Betreff: Kinder stärken - Kinderrechte in der Berliner Verfassung verankern
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Schauer-Oldenburg Bertermann für die Fraktion, Fraktion der SPD Neuhaus, Fraktion Die Linke Urchs 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
   Beteiligt:Fraktion der SPD
   Fraktion DIE LINKE
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.11.2008 
20. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.05.2011 
44. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 11.11.2008
2. Beschluss vom 21.11.2008
3. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 28.04.2011

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin                                                                                               .04.2011

Abt. Jugend, Schule und Sport                                                               - 23700

 

 

 

 

Bezirksverordnetenversammlung                                                                   Drucksache Nr. 1025/III

Mitte von Berlin

 

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme –

 

über

 

 

Kinder stärken – Kinderrechte in der Berliner Verfassung verankern

 

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 25.02.2010 folgende Aufforderung an das Bezirksamt beschlossen (DS-Nr. 1553/III):“Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich gegenüber dem Abgeordnetenhaus und dem Berliner Senat dafür einzusetzen, dass Kinderrechte in der Berliner Verfassung besser und deutlicher verankert werden.

Die Verfassungsänderung soll die vom Aktionsbündnis Kinderreichte ins Grundgesetz (UNICEF, Deutscher Kinderschutzbund, Deutsches Kinderhilfswerk) vorgeschlagenen Kernelemente enthalten:

·         „Der Vorrang des Kindeswohls bei allen Kinder betreffenden Entscheidungen;

·         Das Recht des Kindes auf Anerkennung als eigenständige Persönlichkeit;

·         Das recht des Kindes auf Entwicklung und Entfaltung;

·         Das Recht des Kindes auf Schutz, Förderung und einen angemessenen Lebensstandard;

·         Das Recht des Kindes auf Beteiligung, insbesondere die Berücksichtigung seiner Meinung entsprechend Alter und Reifegrad;

·         Die Verpflichtung des Staates, für kindgerechte Lebensbedingungen Sorge zu tragen.“

 

Das Bezirksamt hat am 19.04.2011 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu geben:

 

Am 11. März 2010 beschloss das Abgeordnetenhaus von Berlin den Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Faktion Die Linke das „Gesetz zur Änderung der Verfassung von Berlin, Kinderrechte in die Verfassung“, DS-Nr. 16/2805 neu mit Zweidrittel-Mehrheit. Der Artikel 13 erhielt damit einen neuen Absatz 1 mit folgendem Inhalt:

 

„Jedes Kind hat ein Recht auf Entwicklung und Entfaltung seiner Persönlichkeit, auf gewaltfreie Erziehung und auf besonderen Schutz der Gemeinschaft vor Gewalt, Vernachlässigung und Ausbeutung. Die staatliche Gemeinschaft achtet, schützt und fördert die Rechte des Kindes als eigenständige Persönlichkeit und trägt Sorge für kindgerechte Lebensbedingungen.“

 

Durch die Einfügung wurden die in der DS-Nr. 1025/III der BVV Mitte genannten Kernelemente zu großen Teilen berücksichtigt.

 

 

Rechtsgrundlage: § 13 i. V. mit § 36 BezVG

 

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a)Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine

b)Personalwirtschaftliche Auswirkungen:             keine

 

 

 

Berlin, den 19.04.2011

 

 

 

 

 

Dr. Hanke                                     Schrader

Bezirksbürgermeister                            Bezirksstadträtin für Jugend, Schule und Sport

 

 

 

 
 

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