Drucksache - 0994/III
Wir
bitten zur Kenntnis zu nehmen: (Text siehe
Rückseite) Bezirksamt Mitte von Berlin Abteilung Stadtentwicklung Bezirksverordnetenversammlung Drucksache
Nr. Mitte von Berlin 0994/III ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Vorlage - zur Kenntnisnahme - über Straßenbenennung Ellen
Epstein Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 16.10.2008 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0994/III): „Das Bezirksamt Mitte wird ersucht, die Planstraße im Gebiet
des Bebauungsplanes 1-20 in Moabit entlang der Eisenbahnstraße (parallel zur
Quitzowstraße) nach Ellen Epstein zu be-nennen.“ Das Bezirksamt hat am 18.11.2008
beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht
zur Kenntnis zu bringen. Die zwischen Perleberger Straße und Wilhelmshavener Straße nördlich parallel zur Qitzowstraße neu entstehende Planstraße wird in Ellen-Epstein-Straße benannt. Begründung: Im Ortsteil Moabit wird mit Planfeststellungsbeschluss VII E – 5/2006 vom 10. November 2006, veröffentlicht im Amtsblatt für Berlin Nr. 58 vom 24. November 2006 zwischen der Perleberger Straße, den Gleisanlagen, der Wilhelmshavener Straße und der Quitzowstraße eine neue Straßenverbindung hergestellt. Die Benennung soll zu Ehren der Komponistin und Pianistin Ellen Epstein erfolgen, da die Musikerin jüdischer Abstammung nachweislich vom nahegelegenen Güterbahnhof Moabit deportiert und im Oktober 1942 in Riga ermordet wurde. Heute erinnert in der Quitzowstraße 18 – 21 eine Gedenkstele an die Deportation von über 30 Tausend Juden, die von hier aus ihren Ausgang nahm. In der Unterarbeitsgruppe „Straßenumbenennung bzw. Straßenneubenennung“ des Aus-schusses für Bildung und Kultur wurde diese Benennung einstimmig zugestimmt. Rechtsgrundlage: Berliner Straßengesetz (BerlStrG) vom 13. Juli 1999 § 5 § 13 i.V. mit §
36 BezVG Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung: a) Auswirkungen
auf Einnahmen und Ausgaben: keine
b) Personalwirtschaftliche
Auswirkungen: keine
Berlin, den 18.11.2008 Dr. Hanke Gothe Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
für Stadtentwicklung |
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