Drucksache - 0956/III
Wir
bitten zur Kenntnis zu nehmen: (Text siehe
Rückseite) Bezirksamt Mitte von Berlin Abt. Stadtentwicklung Bezirksverordnetenversammlung Drucksache
Nr.: Mitte von Berlin 0956/III Vorlage - zur Kenntnisnahme – über Optimierung von Verwaltungsabläufen
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen: Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am
18.09.2008 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr.
0956/III): Das Bezirksamt wird ersucht, in der Abteilung für Stadtentwicklung zukünftig dafür Sorge
zu tragen, dass Verwaltungs- und sonstige Vorgänge und Vorhaben, die
Mitbestimmungs- und / oder Beschlussrechte der Bezirksverordnetenversammlung
berühren könnten, dem zuständigen Stadtrat für Stadtentwicklung zur
Entscheidung vorzulegen sind. Das Bezirksamt hat am 24 .03.2009 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung
dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen. § 12 BezVG regelt die
Zuständigkeiten der BVV im Bereich der Abteilung Stadtentwicklung. Ergänzt wird
diese Regelung durch die Bestimmungen des AGBauGB. Bezüglich der genannten Aufgaben
werden die Vorgänge dem zuständigen Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung zur
Entscheidung vorgelegt. Dies betrifft insbesondere Bebauungsplan- und
Landschaftsplanverfahren sowie die Bereichsentwicklungsplanung, aber auch
baurechtliche Akte, die nach Bundesrecht durch Satzung zu regeln sind. Die Abteilung Stadtentwicklung hält
sich an diese Verfahrensweise. Rechtsgrundlage: §13 i.V.m. §36
BezVG Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung: a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: Keine b) Personalwirtschaftliche Ausgaben: Keine Berlin, den 24.03.2009 Dr. Hanke Gothe Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
für Stadtentwicklung |
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