Drucksache - 0955/III
Wir
bitten zur Kenntnis zu nehmen: (Text siehe
Rückseite) Bezirksamt Mitte von Berlin Abteilung Stadtentwicklung Bezirksverordnetenversammlung Drucksache
Nr. Mitte von Berlin 0955/III ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ Vorlage - zur Kenntnisnahme - über Verlängerung der Schutzfristen für Kleingartenkolonien Sommerglück und
Scherbeneck
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 18.09.2008 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0955/III): „Das Bezirksamt wird ersucht, sich
nochmals mit Nachdruck bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung dafür
einzusetzen, dass die Schutzfristen für die Kleingartenkolonien Sommerglück und
Scherbeneck trotz des Widerspruchs des Liegenschaftsfonds bis 2020 verlängert
werden.“ Das Bezirksamt hat am 18.11. 2008
beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht
zur Kenntnis zu bringen. Die Abteilung Stadtentwicklung hat sich mit Schreiben vom 17.4.2008 im Rahmen der Vorabstimmungen zum Kleingartenentwicklungsplan bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung u. a. auch für die Schutzfristenverlängerung bis 2020 für die Kolonien Scherbeneck und Sommerglück eingesetzt (s. Anlage). Nach Rücksprache mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung im Oktober 2008, beabsichtigt diese, dem bezirklichen Ziel zu folgen, obwohl im Rahmen der Beteiligung der Behörden zur Bearbeitung des Kleingartenentwicklungsplans, wie durchaus üblich, divergierende Stellungnahmen von den beteiligten Verwaltungen dazu vorgebracht worden sind. Nach jetzigem Stand, nach Auswertung der bisherigen Abstimmungen, sind die Schutzfristenverlängerungen für die Kolonien Scherbeneck und Sommerglück nach wie vor Bestandteil der entsprechenden Senatsvorlage. Die Abteilung Stadtentwicklung hat sich dennoch in diesem Zusammenhang mit Schreiben vom 24.10.2008 nochmals an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung gewandt, die Schutzfristenverlängerungen für die benannten Kolonien, auch im Falle der Infragestellung durch andere Verwaltungen, weiter zu verfolgen (s. Anlage). Rechtsgrundlage: § 13 i.V. mit §
36 BezVG Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung: a) Auswirkungen
auf Einnahmen und Ausgaben: keine
b) Personalwirtschaftliche
Auswirkungen: keine
Berlin, den 18.11.2008 Dr. Hanke Gothe Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
für Stadtentwicklung |
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