Drucksache - 0930/III
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich auf der Landesebene
dafür einzusetzen, dass das bisherige Schulgesetz geändert wird. Grundlage für
die Änderung ist die Festlegung
eines gemeinsamen Einschulungsbereiches für mehrere Grundschulen, so wie es die
Grundschulverordnung vorsieht. Begründung: Die bisherige Lösung im Bezirk Mitte eröffnete den Eltern
mehr Wahlmöglichkeiten beim Einschulungsverfahren. Die Vielfalt der pädagogischen Konzepte, die in den
unterschiedlichen Schulprogrammen, in den pädagogischen Profilbildungen, zum
Ausdruck kommen, erfordert eine Wahlmöglichkeit für die Eltern. Die Schulnähe
sollte nicht das einzige Kriterium zur Zuordnung der Kinder sein. |
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