Drucksache - 0928/III  

 
 
Betreff: Missbilligung der Amtsführung des Bezirksstadtrates für Stadtentwicklung
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenFraktion Bündnis 90/Die Grünen
Verfasser:Schauer-Oldenburg Bertermann für die Fraktion 
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.09.2008 
18. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin in der BVV zurückgezogen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 09.09.2008

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung Mitte missbilligt die Amtsführung des Bezirksstadtrates Ephraim Gothe im Zusammenhang mit der Umgehung der Beschlussrechte der Bezirksverordnetenversammlung bezüglich der für die erfolgte Baugenehmigung erforderlich gewesene Änderung der Sanierungsziele für das Grundstück Rheinsberger Straße 17 im Sanierungsgebiet Rosenthaler Vorstadt.

 

Begründung:

 

Die städtebaulichen Ziele im Sanierungsgebiet Rosenthaler Vorstadt wurden im Rahmen von Sanierungszielen (Rahmenplan) festgesetzt. Bauvorhaben, die diesen Sanierungszielen widersprechen, sind entweder nicht zu genehmigen, oder im Rahmen der Änderung von Sanierungszielen erfolgt eine Neuformulierung der städtebaulichen Ziele, die dann eine Genehmigungsfähigkeit des geplanten Vorhabens ermöglicht.

 

Sanierungszieländerungen bedürfen der Beschlussfassung der Bezirksverordnetenversammlung.

 

In Kenntnis dieser Änderungserfordernisse und der damit verbundenen Beschlussrechte der Bezirksverordnetenversammlung wurde für das Grundstück Rheinsberger Straße 17 eine Baugenehmigung für einen Seitenflügelanbau erteilt, der den geltenden Sanierungszielen widerspricht. Die Baugenehmigung hätte ohne Änderung der Sanierungsziele nicht erfolgen dürfen. Dies erfolgte auch nicht irrtümlich sondern vorsätzlich. Die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Steuervergünstigungen für den Grundstückseigentümer und die Aufwertung seines Grundstückes wurde den städtebaulichen Zielen des Bezirkes untergeordnet.

 

Für diesen Vorgang trägt der Stadtrat für Stadtentwicklung die politische Verantwortung.

 

Eine Information über die Baugenehmigung entgegen bestehender Sanierungsziele erfolgte erst auf Nachfrage der Bezirksverordneten. In diesem Zusammenhang ließ der Stadtrat dann allerdings auch kein Problembewusstsein erkennen. Weder hatte er prüfen lassen, ob weitere Vorgänge dieser Art erfolgten, noch stellte er dar, welche organisatorischen Vorkehrungen getroffen wurden, um zukünftig einen solchen Vorgang zu verhindern.

 

 
 

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