Drucksache - 0927/III  

 
 
Betreff: Missbilligung der Amtsführung des Bezirksstadtrates für Stadtentwicklung
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUBezirksverordnetenversammlung Mitte
Verfasser:Reschke 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.09.2008 
18. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin in der BVV abgelehnt   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 09.09.2008
2. Beschluss vom 18.09.2008

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung Mitte missbilligt die bisherige Amtsführung des Bezirksstadtrates Ephraim Gothe insbesondere die mangelhafte Umsetzung von Beschlüssen und das Ignorieren von Beschlüssen der BVV Mitte.

 

Begründung:

Die Amtsführung von Herrn Bezirksstadtrat Gothe erfüllt nicht die Erwartungen und Anforderungen an einen Bezirksstadtrat in Berlin-Mitte. Die Amtsführung ist bereits auf verschiedenen Ebenen und in verschiedenen Gremien der BVV kritisiert worden. Eine Besserung der Amtsführung ist jedoch nicht erkennbar. Neben einer Vielzahl von inhaltlichen Verfehlungen ist zusätzlich das belastete Verhältnis zwischen Bezirksamt und BVV zu nennen, was in der Summe betrachtet eine Missbilligung notwendig macht. Auszugsweise wird verwiesen auf:

 

1.      Rheinsberger Str. 17:
Entgegen der Sanierungsziele im Sanierungsgebiet Rosenthaler Vorstadt (Rahmenplan) und in Kenntnis geltender BVV-Beschlüsse zum Verfahren der Änderung von Sanierungszielen wurde vorsätzlich eine Baugenehmigung für einen Seitenflügelanbau erteilt, der den geltenden Sanierungszielen widerspricht. Die Baugenehmigung hätte ohne Änderung der Sanierungsziele nicht erfolgen dürfen. Statt die städtebaulichen Ziele des Bezirkes als Genehmigungsgrundlage zu berücksichtigen, wurde somit lediglich dem Grundstückseigentümer eine erhebliche Aufwertung seines Grundstückes und die Inanspruchnahme von Steuervergünstigungen ermöglicht. Die BVV wird darüber durch Bezirksstadtrat Gothe nicht unterrichtet bzw. erfährt dies erst auf Nachfrage nach erteilter Baugenehmigung.

2.      Hexenkesseltheater und Strandbar (1):
Entgegen klarer, mehrheitlich gefasster Beschlüsse der BVV Mitte bzgl. der Gewährleistung einer Fortsetzung von Theater und Bar im Monbijoupark, beschloss Bezirksstadtrat Gothe ohne Einbeziehung des Bezirksamtskollegiums und der BVV, die Durchführung eines Interessenbekundungsverfahren für das „Betreiben einer Sommergastronomie mit Kulturangebot im Zeitraum von April bis September im Monbijoupark“. Er legte dabei eigenmächtig den Nutzungsschwerpunkt auf die Gastronomie und nicht das kulturelle Angebot.

3.      Hexenkessel und Strandbar (2):
Parallel zu dem inhaltlich BVV-Beschlüssen widersprechenden Interessenbekundungsverfahren begann Bezirksstadtrat Gothe plötzlich eine Auseinandersetzung mit dem Hexenkesseltheater um die Märchenhütte, die eine Baugenehmigung für die Winterzeit erhalten hatte. Sinngemäßes Zitat Gothes in der BVV auf eine Nachfrage durch die CDU zu dieser Genehmigung: “Ähem, ja, also, wir haben festgestellt, dass die Genehmigung rechtswidrig war.” Warum diese Genehmigung rechtswidrig gewesen sein soll und welche Konsequenzen Bezirksstadtrat Gothe für sein Amt und seine Amtsführung daraus zieht, dass sein Amt dann wohl eine rechtswidrige Genehmigung erteilte und dies erst Monate später bemerkt hat, blieb ungeklärt.

4.      Drucksache 0475/III:
Die von der BVV Mitte im Zusammenhang mit den Turbulenzen um das Poststadion am 18.10.2007 beschlossene Drucksache 0475/III: „Ergebnis Akteneinsicht Seydlitzstraße“ ist, obwohl die Erledigungsfrist am 24.01.2008 ablief, bis heute ohne Vorlage zur Kenntnisnahme und damit ohne Antwort geblieben.

5.      Wochenmarkt vor dem Roten Rathaus:
Das einstimmig gefasste Votum der BVV zur Drucksache 0632/III: „Zwischenlösung für den Wochenmarkt vor dem Roten Rathaus ermöglichen!“ wird ausgesessen und Interessenten werden trotz Zusage nicht zeitnah durch das Bezirksamt über das Ergebnis schriftlich informiert, sondern der Leiter des Straßen- und Grünflächenamtes (SGA) erklärt den Beschluss presseöffentlich für „verlorene Liebesmüh“.

6.      Rekruten-Gelöbnis und Durcheinander im Bezirksamt Mitte:
Im Zusammenhang mit dem Rekruten-Gelöbnis am 20. Juli vor dem Reichstag in Berlin ignorierte das Straßen- und Grünflächenamt (SGA) den gefassten Bezirksamtsbeschluss und lehnte den vorliegenden Antrag ab. Über Berlin lachte am 20. Juli 2008 die Sonne – über den Bezirk Mitte lachte die ganze Welt: das unangemessene Schreiben eines Sachbearbeiters wurde zum Gegenstand internationaler (!) Berichterstattung.

7.      Schultheiß bzw. HLG/Rem+tec:
Am 24.1.2008 beschloss die BVV mit klarer Mehrheit, allein gegen die Stimmen der SPD, dass das Bebauungsplanverfahren 1-43VE umgehend weiterzuführen ist. Auch wenn Baustadtrat Gothe, der sich immer eindeutig gegen das geplante Vorhaben und damit die Intention des BVV-Beschlusses ausgesprochen hat, inzwischen eine Bürgerversammlung im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt hat, verharrt er weiterhin in Verweigerungshaltung. So erfolgte z. B. bisher keine Bezirksamtsvorlage zur Kenntnisnahme
an die BVV zum genannten Beschluss.

 

 
 

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