Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die
Bezirksverordnetenversammlung Mitte missbilligt die bisherige Amtsführung des
Bezirksstadtrates Ephraim Gothe insbesondere die mangelhafte Umsetzung von
Beschlüssen und das Ignorieren von Beschlüssen der BVV Mitte.
Begründung:
Die
Amtsführung von Herrn Bezirksstadtrat Gothe erfüllt nicht die Erwartungen und
Anforderungen an einen Bezirksstadtrat in Berlin-Mitte. Die Amtsführung ist
bereits auf verschiedenen Ebenen und in verschiedenen Gremien der BVV
kritisiert worden. Eine Besserung der Amtsführung ist jedoch nicht erkennbar.
Neben einer Vielzahl von inhaltlichen Verfehlungen ist zusätzlich das belastete
Verhältnis zwischen Bezirksamt und BVV zu nennen, was in der Summe betrachtet
eine Missbilligung notwendig macht. Auszugsweise wird verwiesen auf:
1.
Rheinsberger Str. 17:
Entgegen der Sanierungsziele im Sanierungsgebiet Rosenthaler Vorstadt
(Rahmenplan) und in Kenntnis geltender BVV-Beschlüsse zum Verfahren der
Änderung von Sanierungszielen wurde vorsätzlich eine Baugenehmigung für einen
Seitenflügelanbau erteilt, der den geltenden Sanierungszielen widerspricht. Die
Baugenehmigung hätte ohne Änderung der Sanierungsziele nicht erfolgen dürfen.
Statt die städtebaulichen Ziele des Bezirkes als Genehmigungsgrundlage zu
berücksichtigen, wurde somit lediglich dem Grundstückseigentümer eine
erhebliche Aufwertung seines Grundstückes und die Inanspruchnahme von
Steuervergünstigungen ermöglicht. Die BVV wird darüber durch Bezirksstadtrat
Gothe nicht unterrichtet bzw. erfährt dies erst auf Nachfrage nach erteilter
Baugenehmigung.
2.
Hexenkesseltheater und
Strandbar (1):
Entgegen klarer, mehrheitlich gefasster Beschlüsse der BVV Mitte bzgl. der
Gewährleistung einer Fortsetzung von Theater und Bar im Monbijoupark, beschloss
Bezirksstadtrat Gothe ohne Einbeziehung des Bezirksamtskollegiums und der BVV,
die Durchführung eines Interessenbekundungsverfahren für das „Betreiben einer
Sommergastronomie mit Kulturangebot im Zeitraum von April bis September im
Monbijoupark“. Er legte dabei eigenmächtig den Nutzungsschwerpunkt auf die
Gastronomie und nicht das kulturelle Angebot.
3.
Hexenkessel und
Strandbar (2):
Parallel zu dem inhaltlich BVV-Beschlüssen widersprechenden
Interessenbekundungsverfahren begann Bezirksstadtrat Gothe plötzlich eine
Auseinandersetzung mit dem Hexenkesseltheater um die Märchenhütte, die eine
Baugenehmigung für die Winterzeit erhalten hatte. Sinngemäßes Zitat Gothes in
der BVV auf eine Nachfrage durch die CDU zu dieser Genehmigung: “Ähem, ja,
also, wir haben festgestellt, dass die Genehmigung rechtswidrig war.” Warum
diese Genehmigung rechtswidrig gewesen sein soll und welche Konsequenzen
Bezirksstadtrat Gothe für sein Amt und seine Amtsführung daraus zieht, dass
sein Amt dann wohl eine rechtswidrige Genehmigung erteilte und dies erst Monate
später bemerkt hat, blieb ungeklärt.
4.
Drucksache 0475/III:
Die von der BVV Mitte im Zusammenhang mit den Turbulenzen um das Poststadion am
18.10.2007 beschlossene Drucksache 0475/III: „Ergebnis Akteneinsicht
Seydlitzstraße“ ist, obwohl die Erledigungsfrist am 24.01.2008 ablief, bis
heute ohne Vorlage zur Kenntnisnahme und damit ohne Antwort geblieben.
5.
Wochenmarkt vor dem
Roten Rathaus:
Das einstimmig gefasste Votum der BVV zur Drucksache 0632/III: „Zwischenlösung
für den Wochenmarkt vor dem Roten Rathaus ermöglichen!“ wird ausgesessen und
Interessenten werden trotz Zusage nicht zeitnah durch das Bezirksamt über das
Ergebnis schriftlich informiert, sondern der Leiter des Straßen- und
Grünflächenamtes (SGA) erklärt den Beschluss presseöffentlich für „verlorene
Liebesmüh“.
6.
Rekruten-Gelöbnis und
Durcheinander im Bezirksamt Mitte:
Im Zusammenhang mit dem Rekruten-Gelöbnis am 20. Juli vor dem Reichstag in
Berlin ignorierte das Straßen- und Grünflächenamt (SGA) den gefassten
Bezirksamtsbeschluss und lehnte den vorliegenden Antrag ab. Über Berlin lachte
am 20. Juli 2008 die Sonne – über den Bezirk Mitte lachte die ganze Welt: das
unangemessene Schreiben eines Sachbearbeiters wurde zum Gegenstand
internationaler (!) Berichterstattung.
7.
Schultheiß bzw.
HLG/Rem+tec:
Am 24.1.2008 beschloss die BVV mit klarer Mehrheit, allein gegen die Stimmen
der SPD, dass das Bebauungsplanverfahren 1-43VE umgehend weiterzuführen ist.
Auch wenn Baustadtrat Gothe, der sich immer eindeutig gegen das geplante
Vorhaben und damit die Intention des BVV-Beschlusses ausgesprochen hat,
inzwischen eine Bürgerversammlung im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung
durchgeführt hat, verharrt er weiterhin in Verweigerungshaltung. So erfolgte z.
B. bisher keine Bezirksamtsvorlage zur Kenntnisnahme an die BVV
zum genannten Beschluss.