Drucksache - 0925/III
Wir
fragen das Bezirksamt: Vorbemerkung: Mit Beschluss der BVV Mitte vom 22.3.2007 (Drs.
0096/III) hatte die BVV beschlossen: „Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen,
wie bei der Aufstellung der zukünftigen Haushaltspläne die Bürgerinnen und
Bürger des Bezirkes Mitte beteiligt werden können. Weiterhin sollen in diesem
Bericht erste Vorschläge für die Umsetzung im Bezirk Mitte ausgeführt werden.
Dabei ist auch ein abgestuftes, modellhaftes Vorgehen in Betracht zu ziehen,
das zunächst nur einzelne Teile des Bezirkshaushaltes betrifft.“ Auf die Große Anfrage Drs. 0425/III in der BVV vom
20.9.2007 antwortete das Bezirksamt schriftlich auf die Frage, wann die ersten
Ergebnisse vorliegen und wie die das Bezirksamt beabsichtigt die BVV
einzubeziehen: „Erste Ergebnisse werden voraussichtlich zum Ende des Jahres
2007 vorliegen und der Bezirksverordnetenversammlung dann umgehend zur Kenntnis
gegeben“. Auf eine
weitere Große Anfrage Drs. 0665/III vom 21.2.2008 antwortete das Bezirksamt: „
‚Voraussichtlich’ setzt voraus, dass die Berichterstattung in der BVV nach
einer eingehenden Erörterung des Prüfungsergebnisses erfolgt. Eine erste
Studie zu den unterschiedlichen Modellen der Erstellung von
,Bürgerhaushalten" liegt vor, konnte jedoch noch nicht beraten werden,
weil zum einen die Haushaltsberatungen 2008-2009 den Vorrang in der
konzeptionellen Arbeit des BA und der BVV genossen, zum anderen dem BA
inzwischen der ehemalige, eingearbeitete Stadtrat für Finanzen abhanden
gekommen ist. Es ist daher davon auszugehen, dass nach einer angemessenen
Einarbeitungszeit des kürzlich neu gewählten BA-Kollegen das Thema auf die T0
des BA gesetzt wird. Einen konkreten Zeitpunkt kann ich im Augenblick dazu
nicht zu benennen.“ Wir fragen das Bezirksamt daher: 1. Wer
hat die „erste Studie zu den unterschiedlichen Modellen der Erstellung von
Bürgerhaushalten" erarbeitet und wann und wie erfolgte die weitere
Studienbearbeitung? 2. Konnte
sich der für den zum Zeitpunkt der Beantwortung der Drs. 0665/III abhanden
gekommenen Stadtrat
für Finanzen „neu
gewählte BA-Kollege“ inzwischen einarbeiten? 1a)
Wenn
ja, mit welchem Ergebnis? 1b)
Wenn
nein, warum nicht, wie interpretiert das Bezirksamt in diesem Zusammenhang
den Begriff „angemessen“ und welche weitere „angemessene Einarbeitungszeit“ ist
erforderlich? 3. Wann
und mit welchem Ergebnis erfolgte die eingehende bzw. überhaupt eine Erörterung
der Studienprüfergebnisse im Bezirksamt? 3a. Sollte bisher keine diesbezügliche
Bezirksamtsberatung erfolgt sein, was sind die Gründe hierfür und welche
„Prioritätenausrede“ muss diesmal dafür herhalten, dass seit Beschlussfassung
durch die BVV im März 2007 1 ½ Jahre keine nennenswerten Ergebnisse vorliegen? |
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