Drucksache - 0923/III  

 
 
Betreff: Wiesenstraße 29: Liegenschaftsfonds vs. Genossenschaft
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenFraktion Bündnis 90/Die Grünen
Verfasser:Schauer-Oldenburg Bertermann für die Fraktion 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.09.2008 
18. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin schriftlich beantwortet     

Sachverhalt
Anlagen:
1. Große Anfrage vom 09.09.2008
schriftliche Beantwortung

Wir fragen das Bezirksamt:

Wir fragen das Bezirksamt:

 

 

1. Wie ist der aktuelle Stand um den Verkauf des Grundstücks Wiesenstraße 29?

 

2. Ist es zutreffend, dass der Liegenschaftsfonds Berlin nicht mehr bereit ist, der Genossenschaft Wiesenstraße 29 dieselbe Altlastenregelung einzuräumen wie der ExRotaprint Initiative beim Verkauf der Gottschedstraße 4, nachdem in der Wiesenstraße 29 erhebliche Altlasten in und unter dem Gebäude festgestellt wurden?

2a. Wenn ja, warum?

2.b. Wie schätzt das Bezirksamt das Altlastenrisiko für den Käufer ein, nachdem eine orientierende Boden- und Grundwasseruntersuchung erfolgt ist, die eine erhebliche Kontamination des überbauten und unbebauten Bodens festgestellt hat (u. a. mit einer ca. 100-fachen Überschreitung der gesetzlich verankerten sanierungsbedürftigen Schadenswerte nahe bei der chemischen Kläranlage)? 

2.c. Welche Möglichkeiten sieht das Bezirksamt Einfluss darauf zu nehmen, dass die Genossenschaft eine Altlastenregelung mit kalkulierbarem Risiko bekommt?

 

3. Ist es zutreffend, dass der Liegenschaftsfonds Berlin nicht bereit ist, der Genossenschaft eine rückwärtige Erschließung des Grundstücks Wiesenstraße 29 einzuräumen, obwohl eine Bauvoranfrage ergeben hat, dass die für eine straßenseitige Erschließung des Gebäudes notwendige Hebeeinrichtung / Ladebordwand aufgrund des Berliner Straßengesetzes nicht genehmigungsfähig ist?

3a. Wenn ja, warum?

 

4. Wie bewertet der Bezirk den Umstand, dass der Liegenschaftsfonds das sozial- und stadtentwicklungspolitisch sinnvolle Genossenschaftsprojekt zum Scheitern zu bringen versucht, indem er die Kaufbedingungen so gestaltet, dass sie von der Genossenschaft gar nicht erfüllt werden können?

 

5. Welche Möglichkeiten sieht das Bezirksamt, dass die neutrale Fachkompetenz des Gutachterausschuss für Grundstückswerte in die Diskussion über das Genossenschaftsprojekt eingebracht werden kann, nachdem das Verfahren, trotz erfolgreicher Petition im Abgeordnetenhaus und aller Anstrengungen seitens der Genossenschaft und des Bezirksamtes, zu scheitern droht?

 

 
 

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