Drucksache - 0906/III
Wir
fragen das Bezirksamt: 1. Werden Bauanträge, deren Genehmigung eine Änderung
von Sanierungszielen erforderlich machen würde, vor der Bescheidung dem zuständigen
Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt? 2. Falls ja, wieso erfolgte eine Genehmigung ohne
rechtliche Grundlage und betrachtet das Bezirksamt diese Genehmigung als
rechtswidrig erteilt? 3.
Falls nein, wie und
durch welche Verfahrensabläufe innerhalb des Bezirksamtes wird zukünftig
gewährleistet, dass die von der BVV Mitte beschlossenen Regularien und Schritte eingehalten werden? |
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